Verkehr mit Omnibussen (>9 Sitzplätze)
Wer als Unternehmer Omnibusverkehr betreiben oder mit Personenkraftwagen Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen bzw. Linienverkehr durchführen will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Voraussetzung für die Genehmigungserteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehrs, ausgenommen den Verkehr mit Taxen und Mietwagen, nachweist.
Wie kann ich meine Zuverlässigkeit nachweisen?
Persönliche Zuverlässigkeit
Zum Nachweis sind der Genehmigungsbehörde entsprechende Dokumente vorzulegen, anhand welcher geprüft werden kann, ob Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit begründen. Folgende Dokumente können beispielsweise von der Behörde verlangt werden:
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister „Belegart O“
Finanzielle Leistungsfähigkeit
Anhand einer Eigenkapitalbescheinigung, welche nach vorgeschriebenem Muster durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder von einem Kreditinstitut ausgestellt werden kann, muss der Omnibusunternehmer finanzielle Reserven in folgender Höhe nachweisen:
- Für das erste Fahrzeug = 9.000 €
- Für jedes weitere Fahrzeug = 5.000 €
Zudem sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen folgender Stellen beizubringen:
- Finanzamt
- Träger der Sozialversicherung
- Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
- Stadt-/Gemeindekasse
Die finanzielle Leistungsfähigkeit muss während der gesamten Unternehmereigenschaft gegeben und nachweisbar sein.
Fachliche Eignung
Der Nachweis der fachlichen Eignung ist in der Regel durch eine Prüfung bei der für den Wohnsitz zuständigen IHK zu erbringen. Weitere Informationen zur Prüfung der fachlichen Eignung zum Führen eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehrs, ausgenommen den Verkehr mit Taxen- und Mietwagen erhalten Sie hier.