Sozialvorschriften Güter- und Personenverkehr

Die europäische Verordnung (EG) Nr. 561/2006 regelt in Verbindung mit der nationalen Fahrpersonalverordnung (FPersV) die Sozialvorschriften in der Bundesrepublik. Von der Aufzeichnungspflicht sowie der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten sind Kraftfahrer im Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr betroffen, welche Kraftfahrzeuge führen die
  • zur Güterbeförderung ausgelegt sind und deren zulässiges Höchstgewicht einschl. Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen beträgt,
  • zur Personenbeförderung zugelassen sind und nach ihrer Bauart/Ausstattung geeignet sowie dazu bestimmt sind mehr als neun Personen einschl. Fahrer zu befördern,
  • im Linienverkehr mit einer maximalen Linienlänge von 50 Kilometern verkehren.
Diese Aufzeichnungen sind unverzüglich vorzunehmen und vom Fahrer für den aktuellen Tag sowie die vorangegangenen 28 Tage mitzuführen und auf Verlangen der Polizei, BAG und dem Gewerbeaufsichtsamt vorzulegen.
Nach Beendigung der Mitführungspflicht müssen Sie Unterlagen wie Tachoscheiben oder Ausdrucke des digitalen Tachografen im Betrieb chronologisch ordnen, die Daten des digitalen Tachografen speichern und alles 1 Jahr lang aufbewahren. Jegliche Unterlagen die als arbeitszeitnachweis gem. des Arbeitszeitgesetztes dienen sind 2 Jahre lang aufzubewahren. Außerordentliche Aufbewahrungsfristen gibt es im Falle von Nachweispflichten, beispielsweise bei Fehlfunktionen der Fahrerkarte oder Ähnlichem. In solch einem Fall beträgt die Aufbewahrungsfrist 10 Jahre.
Neben der manuellen Aufzeichnung auf Tachoscheiben, kann die Aufzeichnungspflicht dadurch erfüllt werden, dass im Fahrzeug ein Kontrollgerät eingebaut wird. Sofern im Fahrzeug ein Kontrollgerät eingebaut ist, muss dieses während der gesamten Schicht zwingend betrieben werden.
Seit dem 1. Mai 2006 ist der Einbau eines digitalen Kontrollgeräts in bestimmten Neufahrzeugen gemäß Artikel 27 Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 in Deutschland Pflicht. Mit den neuen digitalen Kontrollgeräten soll eine noch bessere Überwachung unter anderem von Lenk- und Ruhezeiten gewährleistet werden.