Gefahrgutfahrer/-in (ADR)

Schulungspflicht

Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Geregelt wird der Gefahrguttransport unter anderem durch die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).
Ungeachtet der höchstzulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs, besteht bei kennzeichnungspflichtigen Transporten immer eine Schulungspflicht für den Fahrzeugführer.
Diese Schulungen erfolgen im Rahmen eines von der zuständigen Industrie- und Handelskammer anerkannten Lehrgangs. Wichtigstes Ziel dieser Schulungen nach Kapitel 8.2 ADR ist es, den Fahrzeugführern die Gefahren bewusst zu machen, die mit der Beförderung gefährlicher Güter verbunden sind und ihnen die erforderlichen grundlegenden Kenntnisse zu vermitteln, um die Wahrscheinlichkeit eines Zwischenfalls auf ein Mindestmaß zu beschränken.

Schulungssystem

Die Schulung besteht aus folgenden Kursen und vorgeschriebenen Unterrichtseinheiten (UE):
Erstschulung
Auffrischungsschulung
BK – Basiskurs
(für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer)
18 UE Theorie
1 UE praktische Übung
AF – Auffrischungsschulung
(für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer)
8 UE Theorie
4 UE praktische Übung
AKT – Aufbaukurs Tank
12 UE Theorie
1 UE praktische Übung

AK 1 – Aufbaukurs Klasse 1
8 UE Theorie

AK 7 – Aufbaukurs Klasse 7
8 UE Theorie

Prüfung der Gefahrgutfahrer

Grundsätzlich erfolgt die Prüfung direkt im Anschluss an die Schulung in den Räumen des Veranstalters. Es kann unter bestimmten Umständen auch vorkommen, dass die Prüfung im Hause der IHK stattfindet. Die IHK ist berechtigt den Zeitpunkt und Ort der Prüfung festzulegen. Die Prüfung wird durch einen Mitarbeiter der IHK oder einer von der IHK beauftragten Person durchgeführt.
Die Prüfung ist ausschließlich auf „deutsch“ abzulegen.
Prüfungsdauer:
  • Basiskurs: 45 min
  • Aufbaukurs: Tank: 45 min
  • Aufbaukurs Klasse 1: 30 min
  • Aufbaukurs Klasse 7: 30 min
  • Auffrischung: 30 min
Prüfungsgebühr:
  • Basiskurs: 65 €
  • Aufbaukurs Tank, Klasse 1, Klasse 7: 50 € je Prüfung
  • Auffrischung: 65 €
  • Wiederholungsprüfung: 50 €

ADR-Bescheinigungen/Prüfungswiederholungen

Die für den Lehrgang zuständige IHK stellt die ADR-Bescheinigungen (ADR-Card) aus, wenn der Teilnehmer die Schulung(en) ohne Fehlzeiten besucht und die Prüfung(en) bestanden hat. Diese ist 5 Jahre gültig, bezogen auf das Datum der Prüfung im Basiskurs. Bereits ein Jahr vor Ablauf der Bescheinigung hat der Fahrzeugführer die Möglichkeit, einen Auffrischungslehrgang zu besuchen und die Prüfung zu absolvieren, um die noch gültige Bescheinigung um weitere 5 Jahre verlängert zu bekommen, ohne dass ihm zeitliche Verluste entstehen. Die Gültigkeit wird ab Ablaufdatum der Bescheinigung verlängert.
Bei Nichtbestehen einer Prüfung ist auf schriftlichen Antrag innerhalb von vier Wochen eine einmalige Wiederholung der Prüfung im zuständigen Bezirk der Kammer zulässig.
Im Falle eines Verlustes der ADR-Bescheinigung kann bei der IHK, bei der die Prüfung abgelegt wurde, gebührenpflichtig eine Ersatzbescheinigung beantragt werden.

Anerkennung ausländischer ADR-Bescheinigungen (ADR-Cards)

ADR-Bescheinigungen (ADR-Cards), die in einem ADR-Vertragsstaat ausgestellt sind, gelten in anderen ADR-Vertragsstaaten ebenfalls.