Berufskraftfahrerqualifikation - Güterkraftverkehr
1. Einführung
Fahrer, die im Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen tätig sind, müssen eine besondere Qualifizierung nachweisen. Erst dann dürfen sie entweder als selbständiger Kraftfahrer oder als angestellter Fahrer tätig sein.
Wer muss diese Qualifikation nachweisen?
Die Pflicht zur Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) besteht grundsätzlich für selbstfahrende Unternehmer, selbstständige und angestellte Fahrer, die
- deutsche Staatsangehörige sind,
- Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind oder
- Staatsangehörige eines Drittstaates sind und in einem Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum beschäftigt oder eingesetzt werden,
und Fahrten zu gewerblichen Zwecken (dies umfasst auch Fahrten im Werkverkehr sowie Transporthilfstätigkeiten) auf öffentlichen Straßen mit folgenden Kraftfahrzeugen durchführen:
- Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse größer 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE)
Ausnahmen von der Qualifizierung finden Sie hier.
2. Mindestalter
Die Prüfung Grundqualifikation und die Prüfung beschleunigte Grundqualifikation ermöglichen das gewerbliche Führen von Lastkraftwagen ab folgendem Lebensalter:
Fahrerlaubnisklasse | Mindestalter bei Grundqualifikation |
Mindestalter bei beschleunigter Grundqualifikation |
---|---|---|
C/CE | 18 Jahre | 21 Jahre |
C1/C1E | 18 Jahre | 18 Jahre |
3. Grundqualifikation, Quereinsteiger und Umsteiger
3.1 Grundqualifikation (Regelprüfung)
Die uneingeschränkte Prüfung „Grundqualifikation” bzw. „beschleunigte Grundqualifikation” müssen alle Fahrer im gewerblichen Verkehr und im Werkverkehr ablegen, die weder einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr noch eine Prüfung über eine Grundqualifikation für Personenverkehr besitzen.
3.2 Quereinsteiger
Die Prüfung „Grundqualifikation Quereinsteiger” bzw. „beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger” können Fahrer ablegen, die einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr besitzen.
3.3 Umsteiger
Die Prüfung „Grundqualifikation Umsteiger” bzw. „beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger” können die Fahrer ablegen, die bereits eine „Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation für Personenverkehr” besitzen.
Im Hause der IHK Braunschweig besteht lediglich die Möglichkeit, die Prüfung der beschleunigten Grundqualifikation abzulegen. Sollte Interesse an einer Grundqualifikation bestehen, stellen wir Sie gern zu einer unserer Nachbarkammern frei.
4. Prüfungsdauer
Prüfungsteile | Beschleunigte Grundqualifikation |
---|---|
Regelprüfung | |
theoretische Prüfung | 90 Min. |
Quereinsteiger | |
theoretische Prüfung | 60 Min. |
Umsteiger | |
theoretische Prüfung | 45 Min. |
5. Zulassung zur Prüfung
Beschleunigte Grundqualifikation
5.1 Regelprüfung
Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung „beschleunigte Grundqualifikation” ist die Vorlage des Originals eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung.
- Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für „beschleunigte Grundqualifikation Lkw” (140 Stunden Unterrichtsdauer zu je 60 Minuten, davon 10 Stunden Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Klasse)
5.2 Umsteiger
Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung „beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger” ist die Vorlage des Originals eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung. Darüber hinaus ist entweder der Nachweis über eine bereits abgelegte Prüfung Grundqualifikation/beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr oder ein Führerschein einer Klasse D vorzulegen:
- Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für „beschleunigte Grundqualifikation Lkw - Umsteiger” (35 Stunden Unterrichtsdauer zu je 60 Minuten, davon 2,5 Stunden Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Klasse)
- Wenn die Fahrerlaubnis vor dem 10. September 2009 erworben wurde, der gültige Führerschein der Klassen D1, D1E, D oder DE
bzw.
wenn die Fahrerlaubnis nach dem 10. September 2008 erworben wurde, ein Nachweis über eine abgelegte Prüfung Grundqualifikation/beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
5.3 Quereinsteiger
Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung „beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger” ist die Vorlage des Originals eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung sowie eines von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweises gem. Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV):
- Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für „beschleunigte Grundqualifikation Lkw - Quereinsteiger” (96 Stunden Unterrichtsdauer zu je 60 Minuten, davon 10 Stunden Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Klasse)
- Original des Fachkundenachweises Güterkraftverkehr
6. Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der IHK. Aktuell gelten folgende Gebührensätze:
Beschleunigte Grundqualifikation | |
---|---|
Theoretische Prüfung |
135 Euro
|
Theoretische Prüfung Quereinsteiger |
125 Euro
|
Theoretische Prüfung Umsteiger |
115 Euro
|
Über die Prüfungsgebühr erhält der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin oder das von ihm/ihr benannte Unternehmen mit der Einladung zur Prüfung einen Gebührenbescheid. Die Gebühren werden sofort fällig und sind unabhängig von Leistungen Dritter (z. B. Agentur für Arbeit) zu entrichten. Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wird nur nach erfolgter Zahlung zur Prüfung zugelassen.
7. Anmeldung, Termine, Fragenfundus
Bitte melden Sie sich hier an.
Prüfungstermine:
- 17.12.2024
- 16.01.2025
- 13.02.2025
- 13.03.2025
- 10.04.2025
- 15.05.2025
- 12.06.2025
- 10.07.2025
- 14.08.2025
- 11.09.2025
- 09.10.2025
- 13.11.2025
- 11.12.2025
(Änderungen vorbehalten)
Die Prüfungsabnahme erfolgt ausschließlich auf Deutsch.
Die IHK Braunschweig ist zuständig für Prüfungsteilnehmer/innen, die ihren Wohnsitz in unserem IHK-Bereich haben. Falls ihr Wohnort außerhalb liegt, wenden Sie sich bitte an ihre zuständige IHK. Nutzen Sie dafür den IHK-Finder.
Hier finden Sie den Fragenfundus für die Prüfung zum Erwerb der Berufskraftfahrerqualifikation nach BKrFQG – Güterkraftverkehr.
8. Ausnahmen
In den Anwendungshinweisen finden Sie detaillierte Informationen.