Wegfall der Gaststättenunterrichtung in Niedersachsen
Mit dem Inkrafttreten des Niedersächsischen Gaststättengesetzes (NGastG) zu Beginn des Jahres 2012 ist die Gaststättenunterrichtung in Niedersachsen weggefallen. Sie war bislang von den Industrie- und Handelskammern durchgeführt worden und hatte insbesondere die Aufgabe, die fachliche Eignung zur Erteilung einer Konzession nachzuweisen. Sie sollte gewährleisten, dass der zukünftige Gastwirt mit den Grundzügen des Lebensmittelrechts und anderen für das Gastgewerbe wichtigen Rechtsvorschriften vertraut war. Die Unterrichtung beinhaltete speziell die Hygienevorschriften, einschließlich des Infektionsschutzgesetzes und des Lebensmittelgesetzes sowie das Fleischbeschaugesetz, das Milch-, Getränke- und Getränkeschankanlagenrecht, den Jugend- und Lärmschutz und zudem die Gaststätten- und Sperrzeitverordnung. Es galt: Ohne Gaststättenunterrichtung keine Tätigkeit als Gastronom.
Der Wegfall der Gaststättenunterrichtung bedeutet aber nicht, dass Gastronomen nicht über die gesetzlichen Bestimmungen informiert sein müssen. Hier sind jetzt Eigenverantwortung und Eigeninitiative gefragt.
In einigen Bundesländern (u. a. Baden-Württemberg, Bayern) ist die Gaststättenunterrichtung nach wie vor für die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis erforderlich.
Stand: 19.01.2024