Handel mit Schusswaffen und Munition: Fachkundeprüfung
Der Handel mit Schusswaffen und Munition darf gem. § 21 Abs. 1 Waffengesetz (WaffG) nur mit einer Erlaubnis der zuständigen Behörde ausgeübt werden. Voraussetzung für die Erteilung dieser Erlaubnis sind Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) und persönliche Eignung (§ 6 WaffG) sowie die erforderliche Fachkunde (§ 22 WaffG). Wer ein erlaubnisbedürftiges Waffengewerbe durch einen Stellvertreter betreiben will, bedarf einer Stellvertretererlaubnis (§ 21 a WaffG).
Fachkundig ist, wer die Voraussetzungen für die Eintragung eines Büchsenmacherbetriebes in die Handwerksrolle erfüllt. Wer diese Voraussetzung nicht erfüllt, kann die Fachkunde in einer Prüfung nachweisen.
Wer die Prüfung ablegen will, muss zunächst die Erlaubnis zum Waffenhandel bei der zuständigen Behörde (kreisfreie und große selbständige Städte, Landkreise) beantragen. Der Antrag kann auf einzelne in der Anlage zu § 15 Abs. 2 Nr. 2 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) aufgeführte Arten von Schusswaffen und ihnen gleichstehende Geräte und Munition beschränkt werden.
Die in der Prüfung nachzuweisende Fachkunde umfasst ausreichende Kenntnisse
- der Vorschriften über den Handel mit Schusswaffen und Munitionen, den Erwerb und das Führen von Schusswaffen sowie der Grundzüge der sonstigen waffenrechtlichen und beschussrechtlichen Vorschriften,
- über Art, Konstruktion und Handhabung der gebräuchlichen Schusswaffen, wenn die Erlaubnis für den Handel mit Schusswaffen beantragt ist, und
- über die Behandlung der gebräuchlichen Munition und ihre Verwendung in der dazugehörigen Schusswaffe, wenn die Erlaubnis für den Handel mit Munition beantragt ist.
Der Antragsteller hat in der Prüfung Kenntnisse nachzuweisen über
- Schusswaffen und Munition aller Art, wenn eine umfassende Waffenhandelserlaubnis beantragt ist
- die in der Anlage zu § 15 Abs. 2 Nr. 2 AWaffV aufgeführten Waffen- oder Munitionsarten, für die die Erlaubnis zum Handel beantragt ist.
Die Prüfung wird mündlich abgelegt. Es ist eine Einzelprüfung mit theoretischem und praktischem Teil, die je nach beantragtem Handelssortiment zwischen 30 und 60 Minuten dauert. Eine erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung setzt eine intensive und sorgfältige Vorbereitung voraus. Der Prüfling muss Kenntnisse im Waffenrecht besitzen und Fragen zur ordnungsgemäßen Durchführung des Handels beantworten können. Er hat die im Waffenhandel üblichen Dokumente zu kennen und muss mit ihnen umgehen können. Waffen und Munition hat er sicher zu identifizieren, technisch zu erläutern und zu handhaben bzw. deren Wirkungsweise und Verwendung anzugeben. Es muss die Handelsfähigkeit von Schusswaffen und Munition beurteilt werden können. Bei allem wird auf Sicherheits- und Schutzaspekte besonderer Wert gelegt.
Zur Vorbereitung auf den theoretischen Teil der Fachkundeprüfung kann die Broschüre "Leitfaden Waffenhandel - Fragen und Antworten für die Fachkundeprüfung", herausgegeben von der Deutschen Industrie- und Handelskammer – DIHK (ISBN: 978-3-947053-49-0), erworben werden. Der Buchhandel bietet darüber hinaus verschiedenste Publikationen an, von Textausgaben der einschlägigen waffenrechtlichen Vorschriften bis zu waffentechnischer Literatur und Munitionshandbüchern. Auch Fachzeitschriften und Versandkataloge geben einen Überblick über das Angebot des Waffenhandels und die Waffentechnik.
Da die Fachkundeprüfung im Waffenhandel nur sehr selten nachgefragt wird, wird sie in Niedersachsen zentral von der IHK Hannover abgenommen. Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie auf den Internetseiten der IHK Hannover.
Stand: 12.11.2024