Unterrichtungen im Bewachungsgewerbe

Welche Bewachungstätigkeiten können mit einer Unterrichtung ausgeführt werden?

Beispiele:
  • Wachdienst in Flüchtlingsunterkünften, sofern dort nicht in leitender Funktion tätig
  • Geld- und Werttransporte
  • Zugangskontrollen mit ggf. Zutrittsverweigerung zum Fußballstadion
  • Objekt- und Werksschutz
  • Pfortendienste, soweit eine Zugangskontrolle vorgenommen wird
Weitere Beispiele finden Sie im DIHK-Merkblatt „Abgrenzung einzelner Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe“.
Die IHK Braunschweig bietet die Unterrichtung mit 40 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) für Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe gemäß § 34a Gewerbeordnung an. Ziel ist es, die Teilnehmer mit den für die Ausübung ihrer Aufgaben geltenden rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen vertraut zu machen.
Die Unterrichtung umfasst die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:
  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschriften für Wach- und Sicherungsdienste
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik

Wie läuft die Unterrichtung ab?

Die Unterrichtung erfolgt mündlich und in deutscher Sprache; die Teilnehmer müssen deshalb mindestens über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verfügen. Das Sprachniveau ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme und wird von der IHK überprüft.  Zur Teilnahme an der Unterrichtung müssen die Teilnehmer einen gültigen Identitätsnachweis vorzeigen können.
Die Dauer der Unterrichtung umfasst 40 Stunden von Montag bis Freitag. Die Gebühr für die Teilnahme an der Unterrichtung beträgt 335,00 Euro und ist vorab zu entrichten. Wer ohne Fehlzeiten an dem Unterrichtungsverfahren teilgenommen hat und zeigt, dass er mit dem Unterrichtsstoff vertraut ist, indem er Verständnisfragen mündlich und schriftlich beantworten kann, erhält eine Bescheinigung. Weitere Informationen zur Unterrichtung im Bewachungsgewerbe finden Sie im IHK-Merkblatt.
Die Unterrichtung ist vom 22.08.2022 bis 31.12.2024 als Bildungsveranstaltung nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) anerkannt. Diese Anerkennung gilt für Beschäftigte, die die Inhalte der Veranstaltung für die Ausübung ihrer hauptberuflichen Tätigkeit benötigen und für Beschäftigte, die die Inhalte der Veranstaltung im Rahmen der Ausübung ihrer ehrenamtlichen oder nebenberuflichen Tätigkeit benötigen.
Hinweis: Das Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe nach § 34a Gewerbeordnung ist kein Vorbereitungslehrgang für die Sachkundeprüfung.

Wie melde ich mich zur Unterrichtung an?

Das Anmeldeformular zur Unterrichtung im Bewachungsgewerbe finden Sie auf dieser Seite rechts. Die aktuellen Anmeldefristen und Platzkapazitäten finden Sie in der Anmeldung.
Folgende Termine stehen zur Verfügung:
  • 18.03.2024 – 22.03.2024
  • 22.04.2024 – 26.04.2024
  • 27.05.2024 – 31.05.2024
  • 10.06.2024 – 14.06.2024
  • 08.07.2024 – 12.07.2024
  • 26.08.2024 – 30.08.2024
  • 09.09.2024 – 13.09.2024

Wie melde ich mich zur Unterrichtung ab?

Sollten Sie aus wichtigem Grund an der Teilnahme gehindert sein, so teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit. Eine Abmeldung ist ausschließlich schriftlich über E-Mail an jenny.ahrens@braunschweig.ihk.de möglich! Erfolgt der Rücktritt später als 16 Tage vor der Unterrichtung, ist eine Stornogebühr in Höhe von 135€ fällig. Ein Teilnehmertausch oder das Umsetzen in einen anderen Termin ist nicht möglich.
Stand: 27.11.2023