Überarbeitete EU-Abwasserrichtlinie birgt zusätzliche Kosten für Hersteller
Der Rat der Europäischen Union hat die finale Zustimmung für eine überarbeitete EU-Richtlinie zur Behandlung von kommunalem Abwasser gegeben. Die Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich, indem sie kleinere Siedlungsgebiete und zusätzliche Schadstoffe einschließt. Bestimmte Hersteller müssen zusätzliche Kosten für die Reinigung mittragen.
Die aktualisierte Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Abwasser aus allen Siedlungsgebieten ab einer Größe von 1.000 Einwohnerwerten (EW) nach EU-Mindeststandards zu sammeln und zu behandeln – eine Absenkung der bisherigen Schwelle von 2.000 EW. Bis 2035 müssen diese Siedlungsgebiete über Kanalisationssysteme verfügen, die alle häuslichen Abwasserquellen erfassen. Die Richtlinie sieht auch die Entfernung von organisch-biologisch abbaubarem Material vor, bevor das Abwasser in die Umwelt gelangt.
Um die Belastung durch Stickstoff, Phosphor und Mikroschadstoffe weiter zu verringern, fordert die Richtlinie eine sogenannte Dritt- und Viertbehandlung in größeren Abwasserbehandlungsanlagen. Ab 2039 müssen Anlagen, die Abwasser für mindestens 150.000 Einwohnerwerte behandeln, Stickstoff und Phosphor entfernen. Bis 2045 sind sie verpflichtet, Mikroschadstoffe herauszufiltern.
Die überarbeitete EU-Richtlinie bringt eine bedeutende Neuerung: Die Einführung eines Systems zur erweiterten Herstellerverantwortung. Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetika werden künftig verpflichtet, für die Reinigungskosten von Mikroschadstoffen in kommunalem Abwasser aufzukommen. Nach dem Verursacherprinzip müssen diese Hersteller mindestens 80 Prozent der zusätzlichen Kosten für die sogenannte Viertbehandlung tragen – eine fortgeschrittene Stufe der Abwasseraufbereitung, die gezielt Mikroschadstoffe entfernt.
Diese Neuregelungen führen zu erheblichen Mehrkosten für europäische Unternehmen in diesen Sektoren. Der deutsche Verband der Chemischen Industrie schätzt, dass allein die deutsche Pharma- und Kosmetikindustrie jährlich mit zwei bis drei Milliarden Euro an Reinigungskosten belastet wird, hinzu kommen erhebliche Bürokratiekosten für die Erhebung der Abgaben.
Die überarbeitete Richtlinie setzt auch ein Energieneutralitätsziel für größere Abwasserbehandlungsanlagen, die Abwasser für 10.000 EW oder mehr behandeln. Diese sollen bis 2045 in der Lage sein, ihren Energiebedarf durch selbst erzeugte erneuerbare Energie zu decken. Mit dieser Maßnahme strebt die EU eine Reduktion der Treibhausgasemissionen im kommunalen Abwassersektor an, einem der größten Energieverbraucher im öffentlichen Sektor.
Die Zustimmung des Rates war der letzte Schritt im Gesetzgebungsverfahren. Die Richtlinie wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie tritt am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft, und die EU-Mitgliedstaaten haben 31 Monate Zeit, die neuen Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.
Die überarbeiteten Vorschriften sind ein wesentlicher Bestandteil des Null-Schadstoff-Aktionsplans der EU.
Stand: 21.11.2024