EU-Umweltrat beschließt Änderung der CLP-Verordnung

Rat der Europäischen Union hat der CLP-Revision final zugestimmt. Nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union können die Änderungen vrsl. Ende 2024 in Kraft treten. Die Änderungen beinhalten unter anderem Anforderungen an Kennzeichnungsetiketten und Werbung.
Die CLP-Verordnung wird in zwei Schritten überarbeitet. In einem ersten Schritt wurden im April 2023 durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/707 (link) drei neue Gefahrenklassen (endokrinen Disruptoren, PBT/vPvB und PMT/vPvM) eingeführt. Stoffe sind spätestens ab dem 1. Mai 2025 und Gemische spätestens ab dem 1. Mai 2026 in diese neuen Gefahrenklassen einzustufen.
Das reguläre Gesetzgebungsverfahren zur CLP-Verordnung passt den Verordnungstext entsprechend an. Zusätzlich werden unter anderem die Pflichten zur Ermittlung und Prüfung verfügbarer Informationen über Stoffe (Artikel 5) um Stoffe mit mehr als einem Bestandteil (sog. MOCS) erweitert. Zudem ergeben sich Änderungen an Vorgaben zur Kennzeichnung (u.a. Schriftgrößen, Faltetiketten, digitale Etikette) und Werbung.
Ein offizieller Gesetzestext liegt noch nicht vor. Die letzte Version aus dem EU-Parlament finden Sie hier: Angenommene Texte - Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen
Quelle: DIHK
Stand: 04.11.2024