Ende der EU-Konsultation zum PFAS-Verbot - Wichtige Punkte des Beschränkungsvorschlags

Am 13. Januar haben Behörden aus Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Norwegen und Schweden gemeinsam einen Vorschlag zur Beschränkung von PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA eingereicht.
Dieser Vorschlag betrifft die gesamte Gruppe von PFAS, eine große Stoffgruppe von ca. 10.000 verschiedenen künstlich hergestellten chemischen Verbindungen. Diese zeichnen sich besonders durch ihre hohe thermische sowie chemische Stabilität und Langlebigkeit (Persistenz) aus.
Aufgrund dieser Eigenschaften werden sie in zahlreichen Verbraucherprodukten wie (Outdoor-)Bekleidung, Kochgeschirr (z.B. Teflon), Lebensmittelkontaktmaterialien oder Medizinprodukten verwendet.
Die besonderen Eigenschaften dieser Stoffgruppe können aber auch zum Problem werden, wenn sie auf direktem oder indirektem Wege in die Umwelt gelangen. Unter natürlichen Umweltbedingungen zersetzt sich die feste Bindung nicht und kann sich in Böden, Gewässern und Organismen ansammeln, was potenzielle Gesundheitsrisiken birgt. Aufgrund der Umweltauswirkungen strebt die EU strengere Vorschriften an und plant einen Ausstieg aus der Verwendung von PFAS.
Die Problematik des PFAS-Verbots
Es ist wichtig zu beachten, dass aufgrund der speziellen physikalischen und chemischen Eigenschaften von PFAS eine einfache Substitution nicht möglich ist.
Daher war es von großer Bedeutung, das Wissen und die Erfahrungen der verschiedenen betroffenen Unternehmen während der sechsmonatigen öffentlichen Konsultation auszutauschen, was dazu beitragen wird, die vorgeschlagene Beschränkung durch die Übermittlung weiterer Informationen zu evaluieren.
Nachstehend finden Sie den Zeitplan des PFAS-Verbotsverfahrens:
Wie geht es nun weiter?
Anschließend werden die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA, der Risikobewertungsausschuss (RAC) und der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC), den Vorschlag daraufhin prüfen, ob er den rechtlichen Anforderungen von REACH entspricht. Wenn der Vorschlag alle Anforderungen erfüllt, werden die Ausschüsse mit der wissenschaftlichen Bewertung beginnen, um die Risiken für Mensch und Umwelt sowie die Auswirkungen auf die Gesellschaft zu bewerten.
Eine breite Beschränkung der Stoffgruppe der PFAS in Herstellung und Verwendung hätte weitreichend negative Auswirkungen auf große Teile der deutschen Industrie. Deshalb stellt sich die DIHK gegen ein pauschales Verbot der gesamten Stoffgruppe, setzt sich für eine differenzierte Vorgehensweise, für die Problematiken von KMUs sowie für weitreichende und ganzheitlich konzipierte Ausnahmeregelungen, vor allem für wichtige Transformationstechnologien und kritische Infrastrukturen, ein. Die Stellungnahme-DIHK wurde am 25.09.23 im Rahmen der öffentlichen Konsultation bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) abgegeben.
Es wird erwartet, dass die Europäische Kommission voraussichtlich im Jahr 2025 eine Entscheidung über den Beschränkungsvorschlag treffen wird.
Quellen:
Stand: 26.09.2023