Die PFAS-Beschränkung im Detail

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) und die zuständigen Behörden aus Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden haben einen aktuellen Bericht zum Fortschritt der geplanten Beschränkung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Europa veröffentlicht.

Hintergrund

Am 13.01.2023 haben deutsche Behörden in Zusammenarbeit mit Kollegen aus den Niederlanden, Dänemark, Norwegen und Schweden einen Beschränkungsvorschlag für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht.
Am 20.09.2024 wurde eine neue EU-Verordnung verkündet, die den Einsatz bestimmter poly- und perfluorierter Alkylsubstanzen (PFAS) nach unterschiedlichen Übergangszeiten, darunter ab Oktober 2026 in einigen wichtigen Alltagsprodukten, verbietet. Betroffen sind z. B. Regenjacken, Pizzakartons und andere Lebensmittelverpackungen, Imprägniersprays und bestimmte Kosmetika wie Hautpflegeprodukte.

Was sind PFAS

PFAS sind eine große Familie von Tausenden von künstlich hergestellten Chemikalien, die in der gesamten Gesellschaft weit verbreitet sind (z. B. in Textilien, Elektronikgeräten, Lebensmittelkontaktmaterialien, Medizinprodukten, usw.).
Der Großteil der PFAS sind persistente Substanzen oder werden in der Umwelt zu diesen abgebaut. Werden PFAS einmal freigesetzt, verbleiben sie für lange Zeit in der Umwelt. Diese extreme Persistenz von PFAS, die zu einer irreversiblen Umweltexposition und -akkumulation führt, ist ein Grund zu großer Besorgnis.
Aufgrund ihrer Wasserlöslichkeit und Mobilität ist es sowohl in der EU als auch weltweit zu Verunreinigungen von Oberflächen-, Grund- und Trinkwasser sowie von Böden gekommen. Es hat sich als schwierig und extrem kostspielig erwiesen, PFAS wieder zu entfernen, wenn sie einmal in die Umwelt gelangt sind.
Darüber hinaus wurden für einige PFAS toxische und/oder bioakkumulierende Eigenschaften nachgewiesen, sowohl in Bezug auf die menschliche Gesundheit als auch auf die Umwelt.
Wenn keine Maßnahmen ergriffen werden, werden ihre Konzentrationen in der Umwelt weiter ansteigen, und ihre toxischen und umweltschädlichen Auswirkungen werden nur schwer rückgängig zu machen sein.

Die Problematik des PFAS-Verbots

Es ist wichtig zu beachten, dass aufgrund der speziellen physikalischen und chemischen Eigenschaften von PFAS eine einfache Substitution nicht möglich ist.
Daher war es von großer Bedeutung, das Wissen und die Erfahrungen der verschiedenen betroffenen Unternehmen während der sechsmonatigen öffentlichen Konsultation auszutauschen, was dazu beitragen wird, die vorgeschlagene Beschränkung durch die Übermittlung weiterer Informationen zu evaluieren.

Details der Verordnung

Der Text der Verordnung, mit dem Anhang XVII der REACH-Verordnung um einen neuen Eintrag Nr. 79 ergänzt wird, ist hier im EU-Amtsblatt abrufbar. Auf den letzten zwei Seiten der siebenseitigen Datei wird in der linken Spalte der Tabelle die Stoffgruppe genauer definiert und in der rechten Spalte sind die Anforderungen in neun Absätzen aufgelistet, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:

1. Verbot ab 10. Oktober 2026

Einer Verwendung in:
a) Textilien, Leder, Pelzen und Häuten in Kleidung und damit in Bezug stehendem Zubehör für die breite Öffentlichkeit;
b) Schuhwaren für die breite Öffentlichkeit;
c) Papier und Karton, die als Lebensmittelkontaktmaterialien im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 verwendet werden;
d) Gemischen für die breite Öffentlichkeit;
e) kosmetischen Mitteln gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009

2. Verbot ab 10. Oktober 2027

Einer Verwendung in anderen Textilien, Leder, Pelzen und Häuten als in Kleidung und damit in Bezug stehendem Zubehör nach Absatz 1 für die breite Öffentlichkeit (Korrigierte Fassung).

3. Ausnahmen

Von allen o. g. Verboten für:
a) bestimmte (nicht alle) persönliche Schutzausrüstungen,
b) Medizinprodukte gemäß der EU-Medizinprodukteverordnung,
c) In-Vitro-Diagnostica gemäß der entsprechenden EU-Verordnung
d) und für als Bautextilien verwendete Textilien

4. Verbot ab 10. April 2026

Der Verwendung:
a) als Feuerlöschschäume und Feuerlöschschaumkonzentrate für Ausbildungs- und Prüfzwecke (mit Ausnahmen)
b) und als Feuerlöschschäume und Feuerlöschschaumkonzentrate für öffentliche Feuerwehren (mit Ausnahmen)

5. Verbot ab 10. Oktober 2029

In Feuerlöschschäumen und Feuerlöschschaumkonzentraten für die Zivilluftfahrt (einschließlich ziviler Flughäfen)

Aktuelles

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) und die zuständigen Behörden aus Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden haben einen aktuellen Bericht zum Fortschritt der geplanten Beschränkung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Europa veröffentlicht.
Laut dem Bericht arbeiten die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA für Risikobewertung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) sowie die fünf Länder (sogenannte Dossier-Einreicher) weiterhin an der Auswertung der mehr als 5.600 wissenschaftlichen und technischen Stellungnahmen, die während der Konsultation im Jahr 2023 eingegangen sind.
Aufgrund des umfangreichen Feedbacks aus der Konsultation konnten nach dem Fortschrittsbereich weitere Anwendungsbereiche identifiziert werden, die im ursprünglichen Vorschlag nicht ausdrücklich genannt waren. Zu den expliziten neu berücksichtigten Anwendungen nennt der Fortschrittsbericht beispielhaft:
  • Abdichtungsanwendungen,
  • technische Textilien,
  • Druckanwendungen sowie
  • medizinische Anwendungen wie Verpackungen und Hilfsstoffe für Arzneimittel.
  • Auch Fluorpolymere als Untergruppe von PFAS werden nach dem Bericht besonders untersucht.
Der Bericht deutet zudem erstmals an, dass neben einem vollständigen Verbot oder einem Verbot mit zeitlich begrenzten Ausnahmen weitere alternative Beschränkungsansätze geprüft würden. Diese Überlegungen seien besonders relevant für Anwendungsbereiche, bei denen ein Verbot unverhältnismäßige sozioökonomische Auswirkungen haben könnte. Genannt werden beispielshaft Batterien, Brennstoffzellen und Elektrolyseure.
Laut dem Bericht wird die Entwicklung der Gutachten der ECHA im Jahr 2025 weiter andauern. Dies umfasst ein finales Gutachten des RAC und einen Entwurf des SEAC-Gutachtens, die ursprünglich für Ende 2024 angekündigt waren. Die Arbeiten der ECHA zu dem Beschränkungsvorschlag werden sich also voraussichtlich weiter verzögern. Die endgültige Entscheidung über die PFAS-Beschränkung liegt bei der Europäischen Kommission, die dabei auch die Meinungen der EU-Mitgliedstaaten einbezieht.
Detaillierte Informationen zum Fortschritt der Arbeiten in englischer Sprache können im veröffentlichten Fortschrittsbericht eingesehen werden. Eine Übersetzung ins Deutsche finden Sie beim Reach-CLP-Biozid-Helpdesk.
Quelle: ECHA, UBA, DIHK, IHK Südlicher Oberrhein
Stand: 27.11.2024