Chemikalienstrategie: Kommission veröffentlicht Leitkriterien zu Essential-use-Konzept

Die Europäische Kommission hat am 22. April in einer Mitteilung Leitkriterien und Prinzipien zum “essential-use” (essenzielle Verwendung) Konzept veröffentlicht. Es soll dabei helfen, zu beurteilen, wann es aus gesellschaftlicher Sicht gerechtfertigt ist, schädlichste Substanzen zu verwenden. In der rechtlich nicht bindenden Mitteilung beschreibt die Kommission, wie sie dieses Konzept in der künftigen Gesetzgebung anwenden will.
Die Mitteilung konkretisiert das bereits in der Chemikalienstrategie formulierte Ziel, die Verwendung der schädlichsten Stoffe nur noch für essentielle Verwendungen zuzulassen. Wenn diese Stoffe für die Gesundheit und/oder Sicherheit notwendig, für das Funktionieren der Gesellschaft kritisch sind und es keine akzeptablen Alternativen gibt, sollen sie danach für einen bestimmten Zeitraum weiterhin verwendet werden. In der 23-seitigen Mitteilung (derzeit nur in Englisch) führt die Kommission nun unter anderem aus, was sie künftig unter „schädlichste Stoffe“ („most harmful substances), „Notwendig für Gesundheit oder Sicherheit“, „Kritisch für das Funktionieren der Gesellschaft“ und „Akzeptable Alternativen“ versteht.
Die Mitteilung soll Hinweise darauf geben, wie das Konzept in der künftigen Gesetzgebung verwendet wird. Die ursprünglich geplante REACH-Revision wurde für diese Legislaturperiode jedoch nicht weiterverfolgt.
Die Mitteilung der Kommission finden Sie hier.
Quelle: DIHK
Stand: 10.05.2024