Klimaschutzprogramm 2023 – Expertenrat und DIHK stellen Kritikpunkte vor

Der Expertenrat für Klimafragen und der DIHK haben in ihren Stellungnahmen Kritik am Klimaschutzprogramm des Bundes geäußert. Das Programm wurde Ende Juni von der Bundesregierung verabschiedet und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgelegt.
Ein Großteil der im Programm festgelegten Maßnahmen in verschiedenen Sektoren wurde bereits umgesetzt oder steht kurz vor der Umsetzung. Das Programm gibt jedoch auch einen Ausblick auf die zukünftigen Maßnahmen.

Expertenrat rügt Klimaschutzprogramm

Im August veröffentlicht der Expertenrat, der von der Bundesregierung eingesetzt wurde, seine Stellungnahme zum Klimaschutzprogramm 2023.
Die Bundesregierung hat das Klimaschutzprogramm 2023 mit rund 130 Maßnahmen vorgestellt. Durch die konsequente Umsetzung dieses Programms geht sie davon aus, dass die Lücke zur Erreichung der Ziele nach dem Klimaschutzgesetz bis 2030 auf etwa 200 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent reduziert werden kann. Zu Beginn der Legislaturperiode wurde diese Lücke auf über 1.100 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent geschätzt. Die Bundesregierung stellt bei der Vorstellung des Programms selbst fest, dass die Gesamtlücke bis 2030 damit nicht geschlossen werden kann. Dieser Befund wird durch den Expertenrat für Klimafragen bestätigt.
Der Expertenrat stellt fest, dass das Klimaschutzprogramm 2023 das Potenzial hat, signifikante Treibhausgasminderungen zu ermöglichen. Dies könnte zu einer beschleunigten Reduzierung der THG-Emissionen im Vergleich zu den vergangenen Jahrzehnten führen.

DIHK fordert die Berücksichtigung zusätzlicher Maßnahmen

Der DIHK schlägt vor, das Klimaschutzprogramm durch zusätzliche Maßnahmen in drei Bereichen zu ergänzen: Energieverfügbarkeit, Energiekosten sowie Bürokratie und Ressourcenverfügbarkeit. Hier ist die Betroffenheit der gewerblichen Wirtschaft am größten.
Energieverfügbarkeit
  • Abschaltung von Kraftwerken nur bei Alternativen
  • Begrenzung der Netzentgelte
  • Förderprogramm für Erweiterungen des Stromnetzanschlusses
  • H2-Kernnetz
  • Bilanzieller H2-Handel
  • CO2-Abscheidung und CO2-Infrastruktur
  • Geothermiebohrungen und Wärmenetze
  • Biomasse
Energiekosten
  • Einführung der StromPartnerschaft, virtuelle Power Purchase Agreements (PPAs)
  • Umlagen in Bundeshaushalt übernehmen
  • Stromsteuer auf ein Minimum absenken
  • Erhalt der einheitlichen Strompreiszone
Bürokratie und Ressourcenverfügbarkeit
  • Entschlackung und Digitalisierung von Nachweis-, Planungs- und Genehmigungsverfahren
  • Stärkung des Marktes für Energiedienstleister
  • Innovationen erleichtern, Förderprogramme bürokratiearm umsetzen
  • Ressourcenverfügbarkeit fördern

Maßnahmen des Klimaschutzprogramms

Nachstehend werden einige Maßnahmen der Bundesregierung in den verschiedenen Sektoren erläutert. Es ist auch zu beachten, dass viele Maßnahmen der Bundesregierung und auf europäischer Ebene eine sektorübergreifende Wirkung haben. Sie können alle Maßnahmen im Detail hier finden.
Energiewirtschaft
  • Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
  • WindSeeG-Novelle
  • Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes
  • Windenergieflächenbedarfsgesetz
Gebäude
  • Novelle des Gebäudeenergiegesetzes
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
  • Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur
  • Wärmeplanungsgesetz
Industrie
  • Förderprogramm Dekarbonisierung in der Industrie (Investitionsförderung)
  • Klimaschutzverträge
  • EU-Innovationsfonds
  • Leitmärkte für klimafreundliche Produkte
Verkehr
  • Stärkung Investitionshochlauf Schiene
  • Stärkung Schienengüterverkehr
  • Zulassung reiner E-Fuels
  • Forschungsförderung und Entwicklungszusammenarbeit E-Fuels
  • CO2-neutrale Fahrzeuge ab 2026 bei Car-Sharing
  • Klimafreundliche Flughäfen
Quellen:
Stand: 26.09.2023