Kabinettsbeschlüsse des Kohlendioxid-Speichergesetzes (KSpG) und der Eckpunkte für eine Carbon-Management-Strategie

Das Bundeskabinett hat Ende Mai die Änderung des Kohlendioxid-Speichergesetzes (KSpG) und Eckpunkte für eine neue Carbon-Management-Strategie (CMS) beschlossen. Gegenüber den Fassungen aus dem Februar 2024 haben sich einige Änderungen und Konkretisierungen ergeben.
Hierunter finden Sie die Hauptpunkte zusammengefasst:
Fokus auf unvermeidbare Emissionen
  • Der Einsatz von CCS soll sich auf schwer oder nicht vermeidbare CO2-Emissionen konzentrieren (v.a. Kalk, Zement und thermische Abfallbehandlung).
  • Auch für Prozesse, die nicht wirtschaftlich elektrifizierbar oder defossilisierbar sind.  
  • Gas- und Biomasse-Kraftwerke sind ebenfalls einbezogen. 

Offshore-CO2-Speicherung
  • Erlaubt im industriellen Maßstab.
  • Regulatorischer Rahmen für ein bundesweites Pipeline-Netzwerk wird geschaffen.
Ausschluss von Meeresschutzgebieten
  • Konkretisiert und erweitert mit einer Pufferzone von acht Kilometern.
Die Bundesregierung wird ermächtigt, die Speicherung unterhalb von Meeresschutzgebieten zu regeln, um langfristig ausreichend Speicherkapazität in Deutschland sicherzustellen.
Onshore-CO2-Speicherung
  • Zu Forschungszwecken bundesweit erlaubt.
  • Kommerzielle Projekte weiterhin verboten, jedoch mit einer Opt-in-Klausel für die Genehmigung durch einzelne Bundesländer.
Verfahrensbeschleunigung
  • Es werden beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren vorgesehen.
  • CO2-Pipelines und -Speicher werden „im öffentlichen Interesse“ eingestuft.
Gesetzesverfahren
  • Gesetz als besonders eilbedürftig eingestuft, um es noch in diesem Jahr in Kraft treten zu lassen.
  • Infrastrukturmaßnahmen sollen Anfang der 2030er Jahre bereitstehen.

Quelle: DIHK
Stand: 10.06.2024