Förderprogramme Energie
Verbraucher und Unternehmen sparen Geld, wenn sie in energieeffiziente Anlagen oder Verfahren investieren. Der Bund und das Land Niedersachsen unterstützen Sie hierbei mit zahlreichen Förderprogrammen – zum Beispiel bei der Förderung von Energiemanagementsystemen, Abwärmevermeidung und -nutzung, bei Investitionen in energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse oder bei Beratungen im Unternehmen.
- Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP)
- Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme
- Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
- Klimaschutzinitiative für den Mittelstand
- Erneuerbare Energien - Strom und Wärme
- Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung
- Abwärmenutzung in Prozessen und Gebäuden
- Innovationen und Digitalisierungsmaßnahmen
- Dekarbonisierung in der Industrie
- KfW-Sonderprogramm UBR 2022 (Darlehen)
- Kostenlose Beratungsangebote für Unternehmen der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN)
- Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
- Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
- KfW-Darlehensprogramm „Klimaschutzoffensive für Unternehmen“
Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP)
Das Energiekostendämpfungsprogramm ermöglicht temporäre Zuschüsse zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen für den Zeitraum Februar bis Dezember 2022 in besonders betroffenen energieintensiven Branchen.
Erforderlich ist je nach Förderstufe die Angehörigkeit zu einer Wirtschaftsbranche nach Anhang 1 der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) oder nach dem Anhang des EU-Krisenrahmens (eine Liste der Branchen finden Sie im Merkblatt zum Energiekostendämpfungsprogramm ab Seite 48)
Das Programm lief ursprünglich bis 30. September und wurde verlängert. Anträge können Sie bis zum 31. Dezember 2022 einreichen.
Weitere Informationen: Energiekostendämpfungsprogramm (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme
Vor Investitionen in neue Technologien oder betriebliche Gebäude ist eine vom Bundeswirtschaftsministerium geförderte Energieberatung mit konkreten Vorschlägen für wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz zu empfehlen. Das BMWi zahlt einen Zuschuss von 80 Prozent der Beratungskosten.
Weitere Informationen: Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme"
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
Das Bundesförderprogramm „Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)“ unterstützt Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneinsparung sowie zur Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland. Die Förderung erfolgt durch einen direkten Investitionszuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einen Tilgungszuschuss in Zusammenhang mit einem zinsgünstigen Kredit der KfW. Folgende Module sind förderfähig:
- Modul 1: Querschnittstechnologien (Elektrische Motoren, Antriebe und Pumpen, Ventilatoren, Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung, Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung bzw. Wärmerückgewinnung, thermische Isolierung/Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen)
- Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
- Modul 3: Mess-, Steuerungs-, und Regelungstechnik
- Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
- Modul 5: Transformationskonzepte
Die Förderhöhe beträgt je nach Modul zwischen 30 und 55 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
Weitere Informationen: Bundesförderung für Energie und Ressourceneffizienz
Klimaschutzinitiative für den Mittelstand
Gefördert werden Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen. Das Förderangebot soll mittelständische Unternehmen an die kommende EU-Taxonomie heranführen. Die Module A-G umfassen unter anderem die Herstellung klimafreundlicher Technologien und Produkte, eine CO2-arme Energieversorgung und Energiespeicher. Die Förderung erfolgt über einen Förderkredit (bis 25 Millionen Euro pro Vorhaben) in Verbindung mit einem Klimazuschuss.
Weitere Informationen: Klimaschutzinitiative für den Mittelstand
Erneuerbare Energien - Strom und Wärme
Gefördert werden unter anderem die Errichtung, Erweiterung und der Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Aber auch die Errichtung, Erweiterung und der Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien oder Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden.
Es handelt sich um einen Förderkredit mit bis zu 50 Millionen Euro pro Vorhaben.
Weitere Informationen: Erneuerbare Energien – Strom und Wärme
Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung
Bei der Kraft-Wärme-Kopplung wird Energie in mechanische oder elektrische Energie und nutzbare Wärme umgewandelt. Die bei der Verbrennung neben der Antriebsenergie entstehende Abwärme wird über Nah- und Fernwärmenetze zur Beheizung eingesetzt und führt somit zu einem höheren Gesamtnutzungsgrad des Brennstoffs. Die Neuerrichtung von Mini-KWK-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 20 Kilowattelektrisch fördert das BAFA mit einem Investitionszuschuss. KWK-Anlagen mit bis zu 50 Kilowattelektrisch erhalten einen Zuschlag je erzeugter Kilowattstunde Strom. Außerdem werden Wärme- und Kältenetze entsprechend ihrer Nennweite und der verlegten Trassenlänge sowie Wärme- und Kältespeicher pro Kubikmeter Speichervolumen durch Investitionszuschüsse gefördert.
Weitere Informationen: Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung
Abwärmenutzung in Prozessen und Gebäuden
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Vorhaben zur Nutzung von Abwärme über zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse. Investitionsmaßnahmen zur Energieeinsparung in Produktionsanlagen und -prozessen erhalten über das KfW-Energieeffizienzprogramm mit der Nr. 292 Fördermittel.
Energieeffiziente Neubauten und energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohn- und Nichtwohngebäuden, also zum Beispiel die Wärmerückgewinnung in der Lüftungs- und Klimatechnik, die Erzeugung, Speicherung und Verteilung von Wärme und Kälte, werden über das KfW-Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren mit der Nr. 276 gefördert.
Die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) den Bau von Wärme- und Kältenetzen, sofern die darin transportierte industrielle Abwärme ohne zusätzlichen Brennstoffeinsatz bereitgestellt wird. Außerdem werden mit dem Programm "Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0" Gesamtsysteme gefördert.
Die KfW fördert über das Programm Erneuerbare Energien – Premium Nr. 271 ebenfalls Wärmenetze und Speicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden.
Innovationen und Digitalisierungsmaßnahmen
Der KfW-Kredit für Wachstum richtet sich an größere mittelständische Unternehmen. Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel in den Bereichen Innovation und Digitalisierung. Im Rahmen des Förderprogramms beteiligt sich die KfW zu gleichen Konditionen an einer Fremdkapitalfinanzierung von einer oder mehreren Partnerbanken und übernimmt dabei im Rahmen einer Risikounterbeteiligung bis zu 70 Prozent der Risiken des Vorhabens. Der KfW Risikoanteil soll in der Regel mindestens 7,5 Millionen Euro betragen.
Weitere Informationen: Innovationen und Digitalisierungsmaßnahmen
Dekarbonisierung in der Industrie
Mit diesem Programm fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Projekte in energieintensiven Industrien, die prozessbedingte Emissionen weitgehend oder dauerhaft reduzieren. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aus dem Bereich der energieintensiven Industrie mit prozessbedingten Emissionen. Außerdem werden Hochschulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen für Begleitforschung gefördert. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss/Investitionszuschuss im Rahmen einer Anteilsfinanzierung gewährt.
Weitere Informationen: Dekarbonisierung in der Industrie
KfW-Sonderprogramm UBR 2022 (Darlehen)
Unternehmen, die vom Angriff Russlands auf die Ukraine oder von den Sanktionen gegen Russland und Belarus betroffen sind, steht das KfW-Sonderprogramm UBR (Ukraine, Belarus, Russland) zur Verfügung. Mit den Fördermitteln lassen sich Umsatzrückgang, Produktionsausfall, geschlossenen Produktionsstätten oder gestiegene Energiekosten etwas auffangen. Das Sonderprogramm ist befristet bis zum 31. Dezember 2022.
Weitere Informationen: KfW-Sonderprogramm für Unternehmen
Kostenlose Beratungsangebote für Unternehmen der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN)
Die Klimaschutz- und Energieagentur bietet kostenfreie und niederschwellige Einstiegsberatungen zu folgenden Themenfeldern an:
- Energie- und Materialeffizienz,
- Solarenergie,
- Klimaneutralität oder
- Betriebliche Mobilität
Die Beratungen im Wert von bis zu 4.000 Euro sind in der Regel zwei bis drei Stunden lang und finden vor Ort in Ihrem Unternehmen statt. Sie bekommen einen Bericht mit unternehmensspezifischen Handlungsempfehlungen inkl. Hinweisen auf weiterführende Förderprogramme und die nächsten Schritte zur Umsetzung.
Weitere Informationen: Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
Eine weitergehende Beratung können Sie sich über das Förderprogramm „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“ fördern lassen. Förderfähig sind:
- Energieberatung in Form eines Energieaudits nach DIN EN 16247
- Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599
- Energieberatungen für Nichtwohngebäude in Form eines energetischen Sanierungskonzepts auf Grundlagen der DIN V 18599
- Energieberatungen für den Neubau von Nichtwohngebäuden
- Contracting-Orientierungsberatung
Die Beratungen dürfen nur von Energieberater durchgeführt werden, die vom Förderprogramm zugelassen sind. Gefördert werden maximal 80 Prozent des Beraterhonorars. Die maximale Fördersumme variiert zwischen 1.200 Euro und 10.000 Euro – je nach Förderbereich und Energieverbrauch bzw. Nettogrundfläche.
Weitere Informationen: Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) unterstützt kreative Unternehmen bei der Realisierung von Ideen mit passgenauen Fördermöglichkeiten.
Gefördert werden Branchen- und themenoffene Forschungs- und Entwicklungsprojekte von innovativen Produkten, Verfahren oder technischen Dienstleistungen. Antragsberechtigt sind unter anderem kleine und mittlere Unternehmen einschließlich des Handwerks und unternehmerisch tätiger Berufe. Je nach Antragsteller ist eine Förderhöhe von bis zu 45 Prozent möglich. Im Blickpunkt der Förderung stehen Forschungs- und Entwicklungs-Einzelprojekte von Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungs-Kooperationsprojekte von mit mindestens zwei Unternehmen bzw. mindestens einem Unternehmen und mindestens einer Forschungseinrichtung sowie Innovationsnetzwerke von mindestens sechs Unternehmen.
Weitere Informationen: Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
KfW-Darlehensprogramm „Klimaschutzoffensive für Unternehmen“
Mit der Klimaschutzoffensive für Unternehmen fördert die KfW mit einem zinsgünstigen Darlehen Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen in diesen Modulen:
- Modul A: Herstellung klimafreundlicher Technologie
- Modul B: Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrie
- Modul C: Energieversorgung
- Modul D: Wasser, Abwasser, Abfall
- Modul E: Transport und Speicherung von CO2
- Modul F: Integrierte Mobilitätsvorhaben
Weitere Informationen: Klimaschutzoffensive für Unternehmen