Gesetz zur Wiederherstellung der Natur formell angenommen
In der Ratssitzung wurde über das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur abgestimmt. Mit 20 Ja-Stimmen, sechs Gegenstimmen und einer Enthaltung wurde das Gesetz angenommen.
Ob das Gesetz an dieser letzten, eigentlich formellen Hürde scheitert, war lange unklar gewesen, nachdem das Gesetz auf heftigen Widerstand der EVP-Fraktion im Parlament gestoßen war und den Unmut von Landwirten auf sich gezogen hatte. Ziel des neuen Rechtsakts ist es, die Natur und die Ökosysteme Europas in einen guten Zustand zurückzuversetzen und die biologische Vielfalt zu erhalten.
Gesetz im Überblick
Durch das neue Gesetz soll sichergestellt werden, dass jeder EU-Mitgliedstaat Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur ergreift. Alle Länder müssen einen nationalen Wiederherstellungsplan entwickeln und vorlegen, der die dringendsten Probleme und dazugehörige Lösungen aufzeigt. Auf folgende Ziele soll dabei auf nationaler Ebene hingearbeitet werden:
- Beseitigung nicht heimischer Pflanzen auf Wiesen, in Feuchtgebieten und Wäldern;
- Wiederbefeuchtung trockengelegter Moorgebiete;
- Verbesserung der Vernetzung von Lebensräumen;
- Verringerung und/oder Einstellung des Einsatzes von chemischen Pestiziden und Düngemitteln;
- Förderung der Erhaltung der Wildnis.
Bis 2050 soll der Zustand aller sanierungsbedürftigen Ökosysteme verbessert werden. Zu diesem Zweck legt das Gesetz bestimmte EU-weite Ziele fest, darunter die Wiederherstellung der Natur von 20 Prozent der Land- und Meeresflächen bis 2030.
Zu den Zielen der einzelnen Mitgliedstaaten gehört die Wiederherstellung von:
- mindestens 30 Prozent der Land-, Küsten-, Meeres- und Süßwasserlebensräume in schlechtem Zustand bis 2030;
- 60 Prozent der Lebensräume in schlechtem Zustand bis 2040 und 90 Prozent bis 2050.
Sobald ein Gebiet wieder in gutem Zustand ist, müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass es zu keiner wesentlichen Verschlechterung kommt.
Ausblick
Sobald das Gesetz im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, wird es unmittelbar in Kraft treten. Aus Sicht der DIHK ist es wahrscheinlich, dass der Abstand zwischen dem laut Gesetz angestrebten Zustand und der tatsächlichen Situation immer größer wird (v.a. aufgrund fehlender Daten und mangelnder Kapazitäten in der Verwaltung). Positiv zu bewerten sind hingegen die vorgesehenen Ausnahmen für Projekte von übergeordnetem öffentlichem Interesse.
Weiterführende Informationen:
- Wiederherstellung der Natur: bessere Lebensräume in der EU | Themen | Europäisches Parlament (europa.eu)
- Wiederherstellung der Natur - Consilium (europa.eu)
- Nature restoration law: Council gives final green light - Consilium (europa.eu)
Quelle: DIHK
Stand: 21.06.2024