Neue Förderrichtlinie für die Dekarbonisierung des Mittelstands

Das Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat heute die neue Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ veröffentlicht. Mit der neuen Förderung wird zukünftig vor allem der industrielle Mittelstand bei der Dekarbonisierung unterstützt.

Hintergrund

Die BIK ergänzt als Nachfolger des Programms Dekarbonisierung in der Industrie (DDI) das Instrument der Klimaschutzverträge und richtet sich primär an den Mittelstand. Der erste Förderaufruf soll voraussichtlich im September 2024 starten. Unternehmen haben dann drei Monate Zeit, ihre Projekte einzureichen.
Die Fördermöglichkeiten starten ab einer Projektgröße von 500.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und einer Million Euro für große Unternehmen. Ab einem Projektvolumen von 15 Millionen Euro ist eine Kofinanzierung der Bundesländer in Höhe von 30 Prozent vorgesehen.

Modul 1: Förderung von Dekarbonisierungsprojekten

Gefördert werden Industrieunternehmen, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben und mindestens 40 Prozent ihrer CO₂-Emissionen in der Produktion durch Investitionen oder FuE-Projekte einsparen wollen.
Teilmodul 1
Verringerung der direkten THG-Emissionen (Förderung von bis zu 30 Mio. Euro, i.d.R. Förderintensität bis zu 40 Prozent)
Teilmodul 2
Substitution fossiler Brennstoffe durch Elektrifizierung oder Nutzung erneuerbaren Wasserstoffs bzw. daraus gewonnener Brennstoffe (Förderung von bis zu 200 Mio. Euro, i.d.R. Förderintensität bis zu 30 Prozent bei Elektrifizierung und bis zu 60 Prozent bei Nutzung von Wasserstoff)
Teilmodul 3
Entwicklung von Technologien, die in einem nach den Teilmodulen 1 oder 2 förderfähigen Vorhaben eingesetzt werden können (Förderung von bis zu 35 Mio. Euro, Förderintensität bis zu 25 Prozent für experimentelle Entwicklung und bis zu 50 Prozent für industrielle Forschung sowie Durchführbarkeitsstudien, Aufschläge für mittlere bzw. kleine Unternehmen, maximale Förderintensität 80 Prozent)
Für Projekte mit einer Förderung von mehr als 30 Millionen Euro ist ein tragfähiges Konzept zum Standorterhalt und zur Beschäftigungsentwicklung erforderlich.

Modul 2: Förderung von CCU und CCS

Gefördert werden Vorhaben der Industrie und der Abfallwirtschaft. Die Förderung ist auf schwer vermeidbare CO₂-Emissionen beschränkt. Im ersten Förderaufruf sind Investitionsvorhaben in den Sektoren Kalk, Zement und thermische Abfallbehandlung förderfähig. Innovationsvorhaben können auch in den Sektoren Grundstoffchemie, Glas und Keramik gefördert werden.
Darüber hinaus fördert das BMWK-Investitionen und FuE-Vorhaben in Negativemissionstechnologien.
Teilmodul 1
Investitionsvorhaben (Förderung von bis zu 30 Mio. Euro, i.d.R. Förderintensität bis zu 30 Prozent, Aufschläge für mittlere bzw. kleine Unternehmen bzw. in Fördergebieten möglich)
Teilmodul 2
anwendungsorientierte industrielle Forschungs- und Entwicklungsvohaben (Förderung von bis zu 35 Mio. Euro, Förderintensität bis zu 25 Prozent für experimentelle Entwicklung und bis zu 50 Prozent für industrielle Forschung sowie Durchführbarkeitsstudien, Aufschläge für mittlere bzw. kleine Unternehmen, maximale Förderintensität 80 Prozent)

Quelle: BMWK, PTJ, KEI, DIHK
Stand: 09.09.2024