Bundesrat stimmt Erleichterung der Genehmigung von Wasserstoffelektrolyseuren zu

Der Bundesrat hat der Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen zugestimmt.
Danach sind Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff durch die Elektrolyse von Wasser mit einer Leistung von 5 Megawatt oder mehr künftig im vereinfachten Genehmigungsverfahren zuzulassen.
Ab einer Produktionskapazität von 50 Tonnen Wasserstoff oder mehr je Tag ist das förmliche Genehmigungsverfahren (mit Öffentlichkeitsbeteiligung) vorgeschrieben. Die Verordnungsänderung muss noch verkündet werden.
Bisher mussten selbst kleine Wasserstoffelektrolyseure aufgrund der Vorgaben der EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) generell im förmlichen Genehmigungsverfahren zugelassen werden. Die jüngste Novelle der IED führte eine Schwelle von 50 Tonnen Wasserstoff Produktionskapazität oder mehr je Tag ein. Deutschland setzt diese Vorgabe nun in nationales Recht um.
Umstritten war dagegen die europarechtlich nicht vorgegebene Schwelle zum vereinfachten Genehmigungsverfahren. Der Änderungsantrag des Wirtschaftsausschusses im Bundesrat - der eine Schwelle von 10 statt 5 Megawatt Leistung vorsah - fand bei den Ländern keine Mehrheit. Anlagen unter 5 Megawatt Leistung müssen künftig nur noch baurechtlich genehmigt werden.
Die Verordnungsänderung muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Alle Drucksachen finden Sie hier: DIP - Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (bundestag.de)
Quelle: Bundestag
Stand: 04.11.2024