EU-Wasserstoffbank
Die EU-Wasserstoffbank soll dazu dienen, den Markthochlauf des Wasserstoffs in der EU voranzutreiben und das Ziel von 10 Millionen Tonnen produziertem Wasserstoff in der EU sowie 10 Millionen Tonnen importiertem grünen Wasserstoff zu fördern. Auch die Neuauflage der Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) ebnet den Weg für den Einzug von grünem Wasserstoff in die Industrie. Der Grund dafür ist, dass die Richtlinie Industrieunternehmen bis 2030 ein verbindliches Ziel von 42 Prozent für den Einsatz von grünem Wasserstoff vorschreibt.
Ziel
Das Hauptziel der Einrichtung ist es, private Investitionen in Wasserstoff-Wertschöpfungsketten freizusetzen, sowohl innerhalb der EU als auch global, indem erneuerbare Energiequellen mit der EU-Nachfrage verbunden und anfängliche Investitionshindernisse überwunden werden.
Die Europäische Wasserstoffbank wird einen ersten Markt für erneuerbaren Wasserstoff schaffen und neue Wachstumschancen sowie Arbeitsplätze bieten.
Hintergrund
Die EU-Wasserstoffbank basiert auf dem Modell des deutschen Mechanismus H2 Global. Ziel ist es, die aktuelle Lücke zwischen dem Produktionspreis von grünem Wasserstoff und dem Preis, den die Verbraucher bereit sind zu zahlen, zu schließen. Die ausgewählten Bieter können somit eine Prämie von bis zu 4,5 €/Kg erhalten. Die Angebote, die die geringstmögliche Finanzierung erfordern, werden ausgewählt, bis das Budget ausgeschöpft ist. Eine Voraussetzung ist jedoch die Mindestschwelle von 5 MW an neu installierter Elektrolyseurleistung.
Wasserstoffbank-Auktionen
Die erste EU-weite Auktion vergab fast 720 Millionen Euro an sieben Projekte für erneuerbaren Wasserstoff in Europa im Rahmen des Innovationsfonds. Die im April 2024 bekannt gegebenen erfolgreichen Projekte wurden von der European Executive Agency for Climate, Infrastructure and Environment (CINEA) ausgewählt, die 132 Gebote bewertete, die zwischen November 2023 und Februar 2024 eingereicht wurden, und sie nach ihrem Gebotspreis einstufte.
Zusammen planen die erfolgreichen Bieter, in den nächsten zehn Jahren 1,58 Millionen Tonnen erneuerbaren Wasserstoff zu produzieren und dabei mehr als 10 Millionen Tonnen CO2-Emissionen zu vermeiden.
Einzelne Zuschussvereinbarungen werden zwischen jedem ausgewählten Projekt und CINEA vorbereitet und sollen bis November 2024 unterzeichnet werden. Danach müssen die Projekte innerhalb von maximal fünf Jahren mit der Produktion von erneuerbarem Wasserstoff beginnen. Sie werden die festgelegte Förderprämie für bis zu zehn Jahre für zertifizierte und verifizierte Produktion von erneuerbarem Wasserstoff erhalten.
Die Kommission plant, bis Ende 2024 eine zweite Auktion der Europäischen Wasserstoffbank zu starten. Diese wird auf den Erkenntnissen aus dieser Pilotauktion aufbauen und vor dem Start weitere Konsultationen mit den Interessengruppen beinhalten.
Deutschland wurde das erste EU-Land, das am „auction-as-service“-Schema teilnimmt. Es stellte 350 Millionen Euro aus seinem nationalen Haushalt für die höchstbewerteten Projekte in Deutschland zur Verfügung, die keine EU-Unterstützung erhielten, aber die Zulassungskriterien erfüllten. Dieses zusätzliche finanzielle Gewicht wird dazu beitragen, mehr Projekte für erneuerbaren Wasserstoff anzuziehen und zu finanzieren.
2. Auktion
Betreiber von grünen Wasserstoffprojekten werden sich bis Ende des Jahres im Rahmen der zweiten Auktion der EU-Wasserstoffbank um Beihilfen bewerben können, die die Differenz zwischen Produktionskosten und Marktpreisen für zehn Jahre ausgleichen sollen. Diese Idee stammt von der deutschen Initiative H2Global. Die europäische Wasserstoffbank wird jedoch für die zweite Auktion Ende 2024 strengere Kriterien für Bieter einführen. Im kommentierten Richtlinienentwurf (siehe Anhang) wird das Höchstgebot auf 3,50 Euro/kg Wasserstoff gesenkt, nachdem es in der ersten Runde bei 4,50 Euro/kg lag.
Zudem müssen Projekte innerhalb von drei Jahren operativ sein, im Gegensatz zu fünf Jahren bei der ersten Auktion. Bieter müssen auch eine finanzielle Fertigstellungsgarantie von 10 Prozent der Fördersumme hinterlegen, was in der ersten Auktion nur 4 Prozent betrug.
Die erste Auktionsrunde war sehr gefragt, wobei die höchsten Gebote aus Spanien, gefolgt von Deutschland, Portugal, Finnland und Norwegen kamen. Jedoch erhielt keines der deutschen Projekte Zuschläge, was auf höhere Gestehungskosten für grünen Wasserstoff im Vergleich zu anderen Ländern zurückzuführen ist. Die nächste Auktion soll Ende November/Anfang Dezember 2024 starten, jedoch ist das Budget noch nicht festgelegt. In der ersten Runde standen rund 720 Mio. Euro zur Verfügung, finanziert durch den EU-Innovationsfonds (IF) aus Emissionserlösen.
Ein wichtiger Unterschied in der zweiten Runde ist, dass der Seeverkehr nun aufgrund der Teilnahme am EU-Emissionshandelssystem seit Januar 2024 förderfähig ist. Daher wird ein spezieller Korb für den Seeverkehrssektor eingeführt. Bieter müssen außerdem die Abnehmer ihres Wasserstoffs nennen, wobei in der ersten Runde der Fokus hauptsächlich auf dem Industriesektor lag.
Strengere Bedingungen für die Teilnahme an der zweiten Auktion der EU-Wasserstoffbank
Die Auktion wird am 3. Dezember 2024 starten und stellt bis zu 1,2 Milliarden Euro für Wasserstoffproduzenten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zur Verfügung. Für die erste Auktion waren es 800 Mio. Euro aus dem EU-Innovationsfonds. Sie baut auf der Pilotauktion des Vorjahres auf und soll Investitionen durch öffentliche Unterstützung absichern und so zur Schaffung eines europäischen Marktes für erneuerbaren Wasserstoff beitragen.
Die erfolgreichen Bieter erhalten für maximal zehn Jahre eine feste Prämie in Euro pro Kilogramm produzierten erneuerbaren Wasserstoffs von maximal 4 € (gegenüber 4,50 € bei der letzten Auktion). Dieser Zuschuss soll die Lücke zwischen Produktionskosten und dem Preis, den Abnehmer zu zahlen bereit sind, schließen. Ein Gebot darf maximal 250 Mio. Euro betragen, für den maritimen Bereich liegt die Höchstgrenze bei 200 Mio. Euro.
Eine neue Regel besagt, dass nur noch 25 % der Elektrolyse-Stacks aus China stammen dürfen, um die Ziele der EU-Netto-Null-Industrie-Verordnung zu unterstützen. Die Projekte müssen innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsunterzeichnung betriebsbereit sein, und die finanzielle Fertigstellungsgarantie wurde auf 8 % der Fördersumme verdoppelt.
Projekte müssen weiterhin mindestens 5 MW an Elektrolysekapazität auf einem einzigen Standort umfassen, und staatlich geförderte Projekte sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Zu den Neuerungen der zweiten Ausschreibung gehören auch höhere Resilienzanforderungen. Außerdem werden Sicherheits- und Cyber-Sicherheitsanforderungen für Produktionsprozesse eingeführt.
Weitere Informationen und Dokumente finden Sie auf der Website der EU-Kommission (GD CLIMA): Second renewable hydrogen auction: European Commission publishes Terms and Conditions - European Commission (europa.eu)