Solarpaket l vom Bundestag und Bundesrat beschlossen

Das Solarpaket I beschleunigt den Photovoltaik-Ausbau und reduziert Bürokratie. Es betrifft verschiedene PV-Anlagen, von Balkon bis Freifläche, und umfasst auch Neuerungen für erneuerbare Energien, Stromspeicher und Netze, für eine fortschreitende Energiewende.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Themen des Solarpakets I:
1. Mehr Tempo beim Ausbau von PV-Anlagen auf Gebäuden
  • Ausbau von PV auf Gewerbedächern stärken: Für größere Solaranlagen ab 40 Kilowatt (kW) auf Dächern wird die Förderung um 1,5ct/kWh angehoben.
  • Anstieg PV-Dachausschreibung großer Anlagen auf 2,3 GW pro Jahr ab 2026.
  • Senkung der Anlagengröße für Ausschreibungen auf 750 kW.
  • Schwellenwerte flexibilisieren, insbesondere für Gewerbe-PV.
  • Anlagenzertifikat erst ab 270 kW Einspeiseleistung oder über 500 kW installierter Leistung erforderlich
2. Ausbau von PV-Freiflächenanlagen stärken
  • Erhöhung der Gebotsmenge für Freiflächenanlagen: Projekte bis zu 50 MW zugelassen, Stärkung des kostengünstigen Ausbaus im EEG.
  • Flächeninanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen angemessen beschränken: Der zusätzliche Zubau von Photovoltaik auf landwirtschaftlich genutzten Flächen wird auf ein Maximum von 80 Gigawatt bis 2030 beschränkt.
  • Steigerung der Menge besonderer Solaranlagen: Schrittweiser Anstieg der Ausschreibungsmengen innerhalb bestehender Freiflächenausschreibungen auf bis zu 2.075 MW pro Jahr.
3. Ausbau der Windkraft und Biomasse sowie der Stromnetze stärken
  • Bestehende Windenergiegebiete als Beschleunigungsgebiete im Sinne der Erneuerbare-Energien-Richtlinie anerkennen.
  • Überragendes öffentliches Interesse im Verteilnetz ausweiten
  • Innovationen fördern: Mit der Einführung einer Vergütung für sog. Flugwindenergieanlagen wird eine neue Erzeugungstechnologie gefördert, die künftig punktuell die Erzeugung aus konventionellen Windenergieanlagen an Land ergänzen kann.
  • Verrechnung der nicht bezuschlagten Biomethan-Ausschreibungsmengen auf die Ausschreibungsmengen für Biomasse.
4. Netzanschlüsse und Speicher für Erneuerbare Energien
  • Vereinheitlichung der Technischen Anschlussbedingungen (TAB): Stärkere Vereinheitlichung der TAB der über 850 deutschen Netzbetreiber, mit Einschränkung von Sondervorgaben und deren Begründung und Veröffentlichung.
  • Flexible Nutzung von Speichern ermöglichen („Multi-Use“).
  • Verfahren zum Netzanschluss beschleunigen.
Die DIHK hatte sich im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens intensiv für eine unternehmensgerechte Ausgestaltung des Pakets eingesetzt. So wurde beispielsweise das Recht zur Verlegung von Leitungen auf Grundstücke der öffentlichen Hand eingeschränkt, die Direktvermarktungsverpflichtung ab 100 kW flexibilisiert sowie Bürokratie abgebaut, indem zukünftig ein Anlagenzertifikat erst ab einer Einspeiseleistung von 270 kW oder einer installierten Leistung von mehr als 500 kW erforderlich ist.
Im Folgenden finden Sie den Link zu den FAQs des Wirtschaftsministeriums, wo eventuelle Unklarheiten geklärt werden können.
Stand: 15.07.2024