Bundesregierung einigt sich auf Strompreisentlastungen für Industrie
Die Debatte um die Entlastung der Wirtschaft und hier insbesondere der Industrie ist beendet. Die Ampel hat sich darauf verständigt, die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß zu senken und den Selbstbehalt bei der Strompreiskompensation zu streichen. Damit ist die Debatte um die Einführung eines Industriestrompreises, wie von Robert Habeck vorgeschlagen, beendet. Die Bundesregierung steigt nicht in die Senkung von Strombeschaffungskosten ein.
Beschlossen wurde:
- Die Stromsteuer sinkt für das produzierende Gewerbe von 1,54 Cent/kWh auf den europäischen Mindestsatz von 0,05 Cent/kWh.
- Der Spitzenausgleich bei der Stromsteuer entfällt, da der europäische Mindestsatz unter den bisher zu zahlenden Werten liegt. Die Unternehmen werden dadurch erheblich von Bürokratie entlastet.
- Ob der Spitzenausgleich bei der Energiesteuer fortgeführt wird, ist unklar.
- Bei der Strompreiskompensation wird der Selbstbehalt gestrichen und die Regelung wird inklusive „Super-Cap“ für fünf Jahre verlängert.
- Der Selbstbehalt berechnet sich aus dem EU-Allowances (EUA)-Preis für das Jahr 2022 in Höhe von 54,06 Euro und dem CO2-Emissionsfaktor in Höhe von 0,72 Tonnen Kohlendioxid pro Megawattstunde. Daraus ergeben sich für den Strombezug von einer Gigawattstunde CO2-Kosten in Höhe von 38.923,20 Euro als Selbstbehalt pro Anlage. Die zusätzliche Entlastung ist also gering.
- Dazu verweist die Bundesregierung auf den Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten in Höhe von 5 Mrd. Euro für 2024.
DIHK-Präsident Adrian:
„Die Absenkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe ist eine überfällige Entscheidung. Schließlich muss Strom günstig sein, damit gerade auch mittelständische Industriebetriebe ihren Pfad zur Klimaneutralität gehen können. Gleichzeitig werden energieintensivere Unternehmen von erheblicher Bürokratie entlastet. Daher ist das Strompreispaket auch ein Baustein für den Bürokratieabbau. Die kleine Ausweitung und vor allem die Verstetigung der Strompreiskompensation sind ein wichtiges Signal für die extrem stromintensiven Branchen. Ob das Paket am Ende ausreicht, um für die gesamte Industrie wettbewerbsfähige Strompreise zu sichern, ist allerdings zweifelhaft. Auch Betriebe in Handel und Dienstleistungen sind auf bezahlbare Strompreise angewiesen. Daher ist es mehr als ein Wermutstropfen, dass die Stromsteuer nicht generell auf das Mindestmaß gesenkt wird. Umso dringlicher ist es, über eine rasche Ausweitung des Stromangebots, Preise zu senken. Dies können wir durch eine steuerliche Förderung von StromPartnerschaften zwischen Betreibern von Windrädern und PV-Freiflächenanlagen und Abnehmern erreichen.“
Quelle: DIHK
Stand: 27.11.2023