BNetzA veröffentlicht Eckpunktepapier Industrienetzentgelte
Die Bundesnetzagentur hat ein „Eckpunktepapier zur Fortentwicklung der Industrienetzentgelte im Elektrizitätsbereich“ veröffentlicht (anbei), in dem die aktuellen Regelungen zu den Netzentgelten für Industriekunden neu ausgestaltet werden sollen. Dabei schlägt die BNetzA eine Regelung vor, die stromintensive Betriebe dazu anregen soll, flexibel auf die aktuelle Erzeugungssituation sowie die Strombörsenpreise zu reagieren.
Hierfür soll grundsätzlich die Regulierung bezüglich der Sondernetzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV auslaufen und ein neuer Ansatz gefunden werden. Eine Netzentgeltprivilegierung soll künftig Unternehmen erhalten, die in Zeiten besonders niedriger Preise ihre Abnahme im Vergleich zu ihrem individuellen Jahresdurchschnitt erheblich erhöhen und in Zeiten besonders hoher Preise ihre Abnahme im Vergleich zu ihrem individuellen Jahresdurchschnitt erheblich senken.
Aktuell beziehen rund 400 Bandlastkunden und rund 4200 atypische Netznutzer aus Industrie und Gewerbe Sondernetzentgelte, wodurch die Stromkosten um bis zu 30 Euro die Megawattstunde reduziert werden können. Insgesamt führt dies am Standort Deutschland zu einer Reduzierung der Netzentgelte um über 1 Mrd. Euro pro Jahr, die durch eine Umlage auf alle Netznutzer umgelegt wird (0,643 ct/kWh im Jahr 2024).
Die Konsultation zum Eckpunktepapier erfolgt bis zum 18.09.2024. Darauf aufbauend soll eine neue Regelung im kommenden Jahr konkretisiert und gesetzlich ausgearbeitet werden und mit entsprechenden Übergangsfristen am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die DIHK spricht sich grundsätzlich für eine Weiterentwicklung des §19 StromNEV aus, sieht jedoch in dem nun vorliegenden Eckpunktepapier eine weitreichende Neugestaltung. Für die Breite der Wirtschaft ist entscheidend, dass Unternehmen für Flexibilität belohnt werden, während Betriebe nicht aufgrund fehlender Flexibilitätspotenziale schlechter gestellt werden sollten. Des Weiteren sollten zukünftige Regelungen zur Ausgestaltung von Industrienetzentgelten dem Bedürfnis einer langfristigen Planbarkeit und Preissicherheit von Unternehmen nicht entgegenwirken.
Die DIHK-Organisation beteiligte sich an dem Konsultationsprozess mit einer Stellungnahme, die Sie unter „Weitere Informationen“ herunterladen können.
Quelle: BNetzA, DIHK
Stand: 20.09.2024