Energieeinsparverordnung über mittelfristige Energieeinsparmaßnahmen
Das Bundeskabinett hat eine Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) beschlossen, die folgende Regelungen umfasst:
- Pflicht zu Heizungsprüfung und -optimierung,
- Verpflichtender hydraulischer Abgleich für Eigentümer großer Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung,
- Verpflichtung zur Umsetzung wirtschaftlicher Effizienzmaßnahmen in Unternehmen mit einem Energieverbrauch ab 10 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr.
Die EnSimiMaV (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung), die zum 1. Oktober in Kraft tritt und für 24 Monate gültig ist, finden Sie hier.
Außerdem stellt der DIHK auf seinen Internetseiten ausführliche Informationen zur Verfügung.
Stand: 22.08.2023