Newsletter Recht - Juni 2024
- Digitale-Dienste-Gesetz ist in Kraft getreten
- Anzeigepflicht für Lebensmittelbedarfsgegenstände
- Neue Broschüre des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) zur Durchsetzung von Rechten an geistigem Eigentum
- Insolvenzsprechtag
- Alles im Blick „Haftung von Geschäftsführern – Von der Unterschrift bis zum Forderungsmanagement“
- Webinar Einwegkunststofffonds - Welche Hersteller und Produkte sind betroffen?
Digitale-Dienste-Gesetz ist in Kraft getreten
Digitale Dienste, wie beispielsweise die von Online-Kaufhäusern oder Suchmaschinen, müssen vertrauenswürdig sein – dafür sorgt der Digital Services Act.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Anzeigepflicht für Lebensmittelbedarfsgegenstände
Am 1. Juli 2024 tritt eine neue Fassung der Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV) in Kraft. Neu ist dabei unter anderem eine Anzeigepflicht in Bezug auf Lebensmittelbedarfsgegenstände. Betroffen sind Unternehmer, die Lebensmittelbedarfsgegenstände als Fertigerzeugnisse herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen. Aus diesem Grund ist auch der Handel inklusive Online-Handel von der neuen Anzeigepflicht grundsätzlich betroffen.
Mehr Informationen zur Anzeigepflicht finden Sie hier.
Neue Broschüre des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) zur Durchsetzung von Rechten an geistigem Eigentum
Neue DPMA-Broschüre veröffentlicht
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat auf seiner Webseite eine neue Broschüre veröffentlicht. Sie trägt den Titel: "Rechte an geistigem Eigentum durchsetzen. Fälschungen, Raubkopien, verratene Geschäftsgeheimnisse: So gehen Sie dagegen vor." Mit der Broschüre möchte das DPMA Interessierten und Betroffenen einen kompakten Überblick bieten, wie sie sich gegen Verletzungen geistiger Eigentumsrechte wehren können. Ziel ist unter anderem, insbesondere KMU überhaupt für das etwaige Bestehen ihrer Rechte zu sensibilisieren und ihnen die verschiedenen Ansprüche für den Fall einer Rechtsverletzung sowie die Instrumente zur Durchsetzung dieser Ansprüche näher zu bringen. Dafür wartet die Broschüre mit Rechtsgrundlagen, Definitionen und Hinweisen zur praktischen Handhabung auf.
Abrufbar ist die vollständige Broschüre hier: Rechte an geistigem Eigentum durchsetzen (dpma.de)
Insolvenzsprechtag
Viele Unternehmen stehen vor vielfältigen Herausforderungen. Eine wirtschaftliche Schieflagen stellt eine reale Bedrohung dar. Insbesondere in Situationen, in denen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung drohen, ist äußerste Vorsicht geboten, da persönliche Haftung und Strafbarkeit eine Rolle spielen können. Darüber hinaus haben viele unserer IHK-Mitgliedsunternehmen offene Forderungen gegenüber Geschäftspartnern, die selbst mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder Schieflagen konfrontiert sind. In diesem Zusammenhang herrscht oft Unsicherheit darüber, wie weiter vorgegangen werden sollte.
Um unseren Mitgliedsunternehmen eine erste rechtliche Einschätzung in Bezug auf insolvenzrechtliche Fragestellungen zu ermöglichen, bieten wir gemeinsam mit Insolvenzverwaltern und -verwalterinnen aus der Region individuelle Beratungsgespräche an festen Sprechtagen an.
Mehr Informationen zum Insolvenzsprechtag finden Sie hier.
Alles im Blick „Haftung von Geschäftsführern – Von der Unterschrift bis zum Forderungsmanagement“
Die Anzahl der Inanspruchnahme von Geschäftsführern der GmbH und von Vorständen der Aktiengesellschaft und der Genossenschaft steigt stetig.
In der Öffentlichkeit stehen zumeist nur die spektakulären Fälle, in denen haarsträubende Fehler gemacht wurden oder sich Geschäftsleiter bereichert haben.
In der Praxis sind es aber regelmäßig die vielen kleinen Fehler, die zu einer Inanspruchnahme und Haftung führen. Diese reicht von einer "falschen" Unterschrift, über einen (meist unbewussten) Gesetzesverstoß bis hin zu Nachlässigkeit bei Investitionen, im Umgang mit Vermögenspositionen oder Forderungen.
Das Seminar richtet sich an Geschäftsleiter kleinerer und mittelständischer Unternehmen. Es werden überblicksartig häufige Haftungsursachen dargestellt. Das Ziel ist es, zu sensibilisieren und praktische Tipps zur Vermeidung einer Inanspruchnahme und zur Absicherung zu geben.
Mehr Informationen zu diesem Seminar finden Sie hier.
Webinar Einwegkunststofffonds - Welche Hersteller und Produkte sind betroffen?
Gemäß dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum, des sogenannten „Litterings“, übernehmen. Anstelle der Allgemeinheit werden künftig die Hersteller der Produkte die Folgekosten von im öffentlichen Raum anfallenden Abfällen übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen. Die Verwaltung und Abwicklung des Einwegkunststofffonds erfolgt über die digitale Plattform DIVID des Umweltbundesamtes (UBA).
In diesem Webinar erhalten Sie Informationen zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten. Des Weiteren werden Ihnen die Registrierung, Account-Erstellung und die Durchführung der sog. Selfchecks auf DIVID erklärt. Wir laden Sie herzlich ein, an diesem informativen Webinar teilzunehmen.
Mehr Informationen zum Webinar finden Sie hier.