Erfindungen, die neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sind, können beim Deutschen Patent- und Markenamt sowohl als Patent als auch als Gebrauchsmuster geschützt werden. Ausnahme: Technische und chemische Verfahren können nur patentiert werden. Mit einer Patentanmeldung sichert sich der Anmelder die Priorität für seine Erfindung. Der Inhaber erlangt mit der Erteilung eines Patents das rechtlich geschützte Monopol zur wirtschaftlichen Nutzung der gesicherten Erfindung. Bis zu 20 Jahre ab dem Anmeldetag bei Patenten bzw. 10 Jahre bei Gebrauchsmustern darf er die Erfindung exklusiv verwerten oder gegen Lizenzzahlungen durch Dritte nutzen lassen.
Wichtigste Voraussetzung für den Erhalt eines Patents ist es, dass die Entwicklung neu ist. „Neu“ bedeutet, wenn sie über den Stand der Technik hinausgeht. Hilfreich ist eine Patent- und Literaturrecherche. Wird die Erfindung vor ihrer Anmeldung zum Patent schriftlich veröffentlicht, in einer Ausstellung gezeigt oder mündlich beschrieben, lässt sie sich nicht mehr patentieren, da sie auch durch eine Eigenveröffentlichung die Neuheit verliert. Also immer erst anmelden und erst dann veröffentlichen.