Finanzierung, Förderung und Finanzplanung für Gründer

1. Fördermittel für Existenzgründer

Verschenken Sie kein Geld. Es gibt eine breite Palette an öffentlichen Finanzierungshilfen für Unternehmensgründer. Die Förderangebote reichen von Beratungskostenzuschüssen, Mikrokrediten, Gründerdarlehen, öffentliche Bürgschaften, EXIST-Gründerstipendien, dem Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit bis hin zu speziellen Investitionszuschüssen in Fördergebieten.
Unser Ziel ist es, Sie bei der Beschaffung des notwendigen Startkapitals zu unterstützen. Deswegen beraten wir Sie gern individuell. Wir geben Ihnen Informationen zu den für Sie bzw. Ihr Vorhaben konkret infrage kommenden Förderangeboten und geben Ihnen Tipps zu Antragstellung.
Nutzen Sie unseren Service und vereinbaren Sie gleich einen Termin mit uns. Diese Beratungen sind für Sie kostenlos.

2. Finanzplanung

Die Finanzplanung ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensplanung. Einerseits ist sie ein nicht wegzudenkendes Instrument zur finanziellen Steuerung des Unternehmens sowie zur frühzeitigen Erkennung drohender Finanzierungs- und Liquiditätsengpässe. Andererseits verlangen heute auch die Fremdkapitalgeber (z. B. die Banken) vor einem möglichen Engagement ausführliche Unterlagen zur finanziellen Situation des Unternehmens und zu dessen zukünftiger Entwicklung. Dargestellt wird dies im Rahmen eines Businessplanes, in dem die Unternehmensgründung bzw. das Investitonsvorhaben umfassend beschrieben wird. Neben der Analyse von z. B. Marktchancen und Zielgruppen stellt die Finanzplanung ein zentrales Element dieser Ausarbeitung dar.
Die Finanzplanung lässt sich in drei Teilbereiche aufteilen: die Kapitalbedarfsplanung, die Liquiditätsplanung und die Ertragsvorschau. Folgend werden diese Elemente kurz beschrieben.

2.1 Kapitalbedarfsplanung

Der erste Schritt der Finanzplanung ist die Ermittlung des voraussichtlichen Kapitalbedarfs für anstehende Investitionen bzw. die Unternehmensgründung. Inhalte sind nicht die laufenden Betriebskosten - diese werden in der Liquiditätsplanung berücksichtigt - sondern anfängliche, einmalige Ausgaben z. B. für Maschinen oder die Ladeneinrichtung. Dabei kann unterschieden werden, ob das Kapital langfristig oder für eine kurze Dauer benötigt wird. Langfristiges Kapital wird in der Regel für Aufwendungen des betrieblichen Anlagevermögens wie Grundstücke, Gebäude, Umbauten, Maschinen, Geschäftsausstattung sowie den Fuhrpark eingesetzt.
Mit Kapital geringerer Laufzeit werden beispielsweise Ausgaben für Anmeldungen, Genehmigungen, Warenanfangsbestände und Notargebühren beglichen.
Für die Finanzierung gilt generell, dass langfristiger Kapitalbedarf langfristig (z.B. durch Kredite mit langer Laufzeit) finanziert werden sollte und kurzfristiger Kapitalbedarf kurzfristig (z. B. durch Kredite mit kurzer Laufzeit).

2.2 Liquiditätsplanung

Damit Sie wissen, ob Sie in den nächsten Jahren jederzeit über genügend liquide ("flüssige") Mittel verfügen können, müssen Sie einen Liquiditätsplan erstellen. In diesem Plan stellen Sie Ihre Ausgaben den Einnahmen gegenüber. Dabei ist zu beachten, in welchem Monat Ihre geplanten Einnahmen zu Einzahlungen werden, also tatsächlich auf Ihrem Konto eingehen. Dieselbe Überlegung gilt für die Auszahlungen.
Da Ein- und Auszahlungen in der Regel nicht gleichzeitig erfolgen (investive Ausgaben, saisonale Schwankungen, Einräumung von Zahlungszielen), können Ihre Kassen- bzw. Kontenbestände stark schwanken. Zu Beginn einer Investition wird beispielsweise der Kaufpreis fällig, der u. U. gleich voll zu zahlen ist. Die aus der Investition resultierenden Zahlungseingänge sind dagegen erst in den Folgemonaten und -jahren zu erwarten.
Steht kein Geld mehr zur Verfügung, ist das Unternehmen illiquide, mit anderen Worten: Es droht die Zahlungsunfähigkeit. Diesem Fall ist unbedingt durch eine gute, realistische! Planung und durch daraus abgeleiteten Maßnahmen vorzubeugen. Wird aus der Liquiditätsplanung z. B. ersichtlich, dass die liquiden Mittel drei Monate nach der Investition (Gründung) aufgebraucht sind, sollte schon vor der Investitionsentscheidung für genügend finanzielle Mittel gesorgt werden, um diesen Engpass zu überleben. Kommt man dennoch in eine Situation, in der die Geldreserven knapp werden, können folgende Maßnahmen hilfreich sein:
  • Kunden ein kürzeres Zahlungsziel einräumen
  • Skonto bei schneller Bezahlung
  • An- oder Teilzahlung vereinbaren
  • Ausgaben/Zahlungen verschieben
  • Professionelles Mahnungswesen einführen, ggf. Inkassobüro beauftragen
  • Abtretung von Forderungen an Ihr Kredit- bzw. Finanzierungsinstitut (Factoring)
  • Kurzfristigen Kredit bei Ihrer Bank aufnehmen (evtl. Rückgriff auf öffentliche Finanzierungshilfen wie z.B. den Unternehmerkredit der KfW-Mittestandsbank)

2.3 Ertragsvorschau (auch Rentabilitätsvorschau genannt)

Der dritte Baustein der Finanzplanung ist die Ertragsvorschau. Sie ist wie eine Gewinn- und Verlustrechnung aufgebaut und dient demzufolge der Ermittlung des voraussichtlichen Gewinns. Im Gegensatz zur Liquiditätsplanung wird hier nicht nach Ein- und Ausgaben, sondern nach Aufwendungen und Erträgen unterschieden: Während sich z. B. der Bar-Kauf einer Maschine unmittelbar auf den Kassenbestand auswirkt, stellt er bilanztechnisch einen Aktivtausch dar, der keinerlei Auswirkung auf die Ertragsvorschau hat. Dafür sind in diesem Teil der Planungsrechnung aber auch Posten enthalten, die keinerlei Zahlungswirksamkeit entfalten (also in der Liquiditätsplanung fehlen). Dazu gehören beispielsweise Abschreibungen und gebuchte Aufwendungen für zukünftige Verbindlichkeiten (Rückstellungen).
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht sollte der Gewinn eines Einzelunternehmers mindestens so hoch sein wie ein für den Unternehmer angemessener, Unternehmerlohn. Denn von dem Gewinn ist die gesamte, private Haushalts- und Lebensführung zu finanzieren. Dazu gehören z. B. auch die Ausgaben für die soziale Absicherung des Unternehmers und ggf. seiner Familie.

3. Finanzierungsplanung

Nachdem Sie nun den langfristigen Kapitalbedarf der Investition (Gründung) kennen und wissen, welche Liquiditätsreserven Sie benötigen, müssen Sie deren Finanzierung planen. Dazu kommen zum einen eigene Mittel in Frage zum anderen aber auch verschiedenen Formen des Fremdkapitals wie z.B. der klassische Bankkredit oder Venture-Capital.

3.1 Eigenfinanzierung

Die Eigenmittel, die Sie für Ihr Vorhaben einsetzen möchten, können in verschiedener Form vorhanden sein: z.B. als Geldvermögen (Bargeld, Bankguthaben) oder als Sachanlagen (bereits vorhandene Einrichtungen, Maschinen, Fuhrpark). Immaterielle Güter, wie Patente oder andere Rechte, können auch als Eigenkapital gewertet werden. Ein möglichst hoher Eigenkapitalanteil ist aus folgendem Grund besonders wichtig: Für Ihre Bank ist die Eigenkapitalquote ein relevanter Indikator für Ihre Bonität, also die Kreditwürdigkeit Ihres Unternehmens. Aufgrund der neuen Eigenkapitalrichtlinien für die Banken ('Basel II') wird dies zu einem nicht unwesentlichen Teil die Höhe der Kreditzinsen mitbestimmen.
Je nach Art der unternehmerischen Tätigkeit sollte ein Existenzgründer einen Eigenkapitalanteil von 15 bis 25 Prozent am Finanzierungsvolumen aufbringen. 15 Prozent eigene Mittel müssen z.B. beigebracht werden, um das attraktive ERP-Kapital für Gründung der KfW-Mittelstandsbank beantragen zu können (ein besonders attraktiver, langfristiger Kredit, bei dem die durchleitende Hausbank von der Haftung freigestellt wird).
Wenn Sie nur begrenzt über Eigenmittel verfügen, können Sie überlegen, ob Ihre Eigenkapitalbasis durch die Aufnahme von Gesellschaftern, die haftendes Kapital zur Verfügung stellen, vergrößert werden kann. Ggf. bietet sich die Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft an. Auch eine stille Teilhaberschaft von Verwandten oder so genannten Business Angels kommt in Betracht. Im Ausnahmefall kann es auch möglich sein, auf eine Kapitalbeteiligungsgesellschaft zurückzugreifen.

3.2 Fremdfinanzierung

Nur wenige Projekte bzw. Existenzgründungen werden ganz aus eigenen Mitteln finanziert. Fremdkapital muss in der Regel mit herangezogen werden. Es kann aus verschiedenen Quellen kommen. Dazu gehören beispielsweise:
  • Freunde und Verwandte,
  • Kunden in Form von Anzahlungen (Diese werden in der Regel allerdings nur dort getätigt, wo individuelle Leistungen mit erheblichem Kapitalbedarf erbracht werden.),
  • Lieferanten in Form eines kurzfristigen Kredites (i. d. R. 30 Tage),
  • Banken (Zu den gebräuchlichsten kurzfristigen Krediten gehört der verhältnismäßig teure Kontokorrentkredit. Prüfen Sie die unterschiedlichen Konditionen der Banken für Kredite sorgfältig, bevor Sie sich entscheiden!),
  • Öffentliche Finanzierungshilfen,
  • Business-Angels

3.3. Besondere Hinweise zur Finanzierung

Beachten Sie bei der Finanzierung durch Fremdkapital die 'goldene Finanzierungsregel': Die Tilgungsdauer (Fristigkeit) des von einem Unternehmens aufgenommenen Kapitals plus dem eingebrachten Eigenkapital sollte sich mit der Lebensdauer der Kapitalanlage decken. D. h., dass Sie für langfristige Kapitalbindung langfristiges Geld, für kurzfristige Kapitalbindung kurzfristiges Geld benötigen! Bei Nichtbeachtung dieser Regel können Sie schnell in Liquiditätsschwierigkeiten kommen, die sich existenzbedrohend auf Ihr Unternehmen auswirken können.
Wenn Sie sich für eine Fremdfinanzierung entschieden haben, bereiten Sie sich gut auf Ihren Besuch beim Kreditinstitut vor. Da aufgrund von Neuregelungen in der Bankenorganisation die Entscheidung über die Kreditvergabe nicht mehr vom Berater sondern von einem Analysten getroffen wird, ist die Vorlage eines ausgefeilten Business-Plans (inklusive Finanzplan) unumgänglich. Der Analyst bekommt meistens nur die Einschätzung des Beraters sowie Ihre Unterlagen übermittelt, eine Chance zu einem persönlichen Gespräch besteht in der Regel nicht.
Zur optimalen Vorbereitung auf das Bankgespräch könnte auch eine externe Beratung im Vorfeld sinnvoll sein. Diese erhalten Sie z. B. bei Ihrer Industrie- und Handelskammer.
Bedenken Sie, dass das Kreditinstitut für die Vergabe von Krediten Sicherheiten braucht. Deshalb sollten Sie zu Ihrem Gespräch ggf. eine präzise Aufstellung über Ihr privates und betriebliches Vermögen mitbringen. Dazu können Sie Grundbuchauszüge, Lagepläne, Einheitswertbescheinigungen, Feuerversicherungen und Wertschätzungsunterlagen einreichen. Geben Sie Ihrem/Ihrer Gesprächspartner/in das sichere Gefühl, ein durchdachtes und aussichtsreiches Vorhaben mitzutragen.
Sollten Ihre vorgelegten Vermögensnachweise den Kreditinstituten als Sicherheiten nicht ausreichen, können evtl. öffentliche Bürgschaften weiterhelfen, die von Bund und Ländern mitgetragen werden. In Niedersachsen nimmt sich die Niedersächsische Bürgschaftsbank der Besicherung von Krediten an. Bei einigen öffentlichen Finanzierungshilfen sind begrenzte Haftungsfreistellungen für die durchleitende Bank vorgesehen.