Britisches Parlament verabschiedet Zollgesetz

Durch den Austritt der Briten aus der Europäischen Union wird das EU-Zollrecht nicht mehr für das Vereinigte Königreich gelten. Mit dem nun verabschiedeten Gesetz werden vom Unionsrecht unabhängige Zollbestimmungen geschaffen. Des Weiteren enthält das Gesetz neue Regelungen für die Bereiche Mehrwertsteuer und Einfuhrumsatzsteuer.
Die zollrechtlichen Aspekte des Gesetzes basieren auf dem Unionszollkodex und spiegeln ihn weitgehend. Der neu geschaffene Rechtsrahmen muss noch um Durchführungsverordnungen ergänzt werden.
Während der Übergangsphase, die bis zum 31. Dezember 2020 dauern soll, werden der Unionszollkodex sowie die entsprechenden Durchführungsverordnungen weiterhin ihre Gültigkeit behalten. Erst mit dem Ende der Übergangsphase wird das neue eigenständige Zollgesetz seine Wirksamkeit entfalten. Sollte es aber keine Einigung über das Austrittsabkommen geben, kann auch die Übergangsphase nicht in Kraft treten. Dann sind die neuen Zollbestimmungen ab dem Austrittszeitpunkt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 29. März 2019 anzuwenden.
Den Wortlaut des Gesetzes finden Sie hier.
Quelle: GTAI