Veterinärmedizinische Kontrollen bei der Einfuhr in die Türkei

In einem Schreiben des türkischen Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft wird darauf hingewiesen, dass gemäß den Bestimmungen des Amtlichen Mitteilungsblatts Nr. 28145 vom 17. Dezember 2011 (siehe „Weitere Informationen”) Produkte, die den veterinärmedizinischen Kontrollen unterliegen, von den Veterinärgrenzkontrollstellen der jeweiligen Ministerien offiziellen Kontrollen unterzogen werden. Ferner werden diese oben genannten Produkte gemäß den Bestimmungen des Amtlichen Mitteilungsblatts Nr. 28149 vom 21. Dezember 2011 (siehe „Weitere Informationen”) zum Kontrollbedarf bei der Einfuhr von Tieren und Produkten bestimmt.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Durchführung dieser Bestimmungen Inhaltsdokumente, Listen der Prozentkomponenten und ähnliche Dokumente erforderlich sind.
Da bei einigen Veterinärgrenzkontrollstellen Zweifel an der Richtigkeit der Nachweisdokumente bestehen, müssen die relevanten Dokumente wie Inhaltsdokumente, Listen der Prozentkomponenten und die Chargen-/Losnummern vorab per offizieller Unternehmens-E-Mail an die Veterinärgrenzkontrollstellen/Importabteilungen der Landwirtschafts- und Forstbehörden des Einfuhrlandes gesendet werden.
Zu diesem Zweck finden Sie eine aktuelle E-Mail-Liste der möglichen Stellen unter „Weitere Informationen”.

Quelle: Generalkonsulat der Rep. Türkiye
Stand: 29.05.2024