Peru: Teilnahme am Carnet-ATA-Verfahren

Peru ist der 79. Mitgliedstaat, das dritte Land nach Mexiko und Chile in Lateinamerika, das dem ATA–Übereinkommen beitritt.
Beim Carnet-ATA handelt es sich um ein Zollpassierscheinheft, das die zollfreie vorübergehende Wareneinfuhr ermöglicht. In Peru wird das Carnet-ATA ab 30. April 2024 bei der vorübergehenden Einfuhr von Berufsausrüstung und Waren für Ausstellungen, Messen und ähnliche Veranstaltungen, verwendet werden können. Gegenüber dem klassischen Verfahren der vorübergehenden Einfuhr bietet das ATA-Verfahren auch den Vorteil, dass die Zollbehörde, die SUNAT in Peru, keine Sicherheitshinterlegung fordert, weil die Sicherheit durch eine internationale Bürgenkette bereits gewährleistet ist. In Deutschland wird das Carnet-ATA von den örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammern (IHK) ausgestellt. Seine Gültigkeit beträgt ein Jahr.
Quelle: GTAI
Stand: 02.05.2024