Vorübergehende Einfuhr von Berufsausrüstung in die Schweiz

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung die bei der Zollabfertigung von Berufsausrüstung von der Schweizer Zollverwaltung (EZV) akzeptiert werden. Anbei finden Sie eine hilfreiche Richtlinie der EZV hierzu mit Beispielen für welche Art Berufsausrüstung welches Zollverfahren zu wählen ist.
Weitere Informationen zu den möglichen Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung (formlose Liste, Carnet A.T.A, ZAVV) finden Sie auf der Webseite EZV (Eidgenössische Zollverwaltung).
Stand: 30.07.2021