Ägypten: Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei Registrierung auf CargoX beachten
Vor dem Hintergrund, dass ab dem 1. Januar 2023 auch für Luftfrachtsendungen nach Ägypten die elektronische Vorabanmeldung bei der Einfuhr und damit die Registrierung des exportierenden Unternehmens auf der Plattform CargoX zwingend ist, möchten wir auf die Notwendigkeit der Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bei der Registrierung im System CargoX hinweisen.
Vor allem vor dem Hintergrund, dass die Angabe der USt-IdNr. bei der Registrierung optional angeboten wird.
CargoX übermittelt als Dienstleister die von deutschen Exporteuren hochgeladenen Exportdokumente bzw. die darin enthaltenen Daten in verschlüsselter Form (Blockchain) nach Ägypten. Um diese Dienstleistung nutzen zu können, muss sich das deutsche Unternehmen zunächst auf CargoX registrieren und anschließend Krediteinheiten erwerben, um für die Verschlüsselung und Übermittlung der Dokumente und Daten zu bezahlen.
Die CargoX d.o.o. mit Sitz in Ljubljana, Slowenien, ist ein in der EU ansässiges Unternehmen. Das deutsche Unternehmen erwirbt somit Leistungen aus einem anderen EU-Staat. Sofern keine spezielle Vorschrift greift, sieht das EU-Umsatzsteuerrecht vor, dass der Leistungsort bei grenzüberschreitenden Leistungen bei B2B-Geschäften dort ist, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt (Art. 44 MwStSystRL, § 3a Abs. 2 UStG). Somit ist der Leistungsort für Leistungen der CargoX an im Inland ansässige Unternehmen Deutschland.
Um eine umsatzsteuerliche Registrierung des Leistungserbringers in sämtlichen Mitgliedsstaaten der EU zu vermeiden, sieht das Umsatzsteuerrecht vor, dass dann bei B2B-Geschäften die sogenannte Reverse-Charge-Regelung zum Einsatz kommt. Dies bedeutet, der (deutsche) Leistungsempfänger wird zum Steuerschuldner. Um sicherzustellen, dass es sich beim Leistungsempfänger um ein Unternehmen handelt, hat dieser aktiv gegenüber dem Leistungserbringer die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu verwenden. Wo genau, das beschreibt folgender Film auf der CargoX-Webseite: Unternehmensverifizierung – CargoX - Help Center.
Wird die Umsatzsteuer-IdNr. nicht bei der Registrierung angegeben, so erhält der deutsche Leistungsempfänger von CargoX zwar eine Rechnung, in der die deutsche Mehrwertsteuer ausgewiesen ist. Diese darf aber nicht als Vorsteuer zum Ansatz gebracht werden.
Stand: 10.11.2022