Schweden - Hinweise zu Entsendungen

Meldepflicht

Zuständig für die Überwachung der Einhaltung der in Schweden geltenden Arbeitsbedingungen durch ausländische Unternehmen ist die Behörde Arbeidsmiljöverket, die ausführliche Informationen in englischer Sprache, oder automatisiert auch in deutscher Sprache bereitstellt:
Ab einer Arbeitsdauer von fünf Tagen ist die Meldung vorab verpflichtend. Sollte eine ein Arbeitseinsatz unverhofft länger als fünf Tage dauern, kann die Meldung auch zum sechsten Tag erfolgen.
Die Meldung kann auch hier bei der Arbeidsmiljöverket in deutscher Sprache erfolgen.
Es muss eine Kontaktperson als Ansprechpartner zur Vorlage notwendiger Unterlagen für Arbeidsmiljöverket angegeben werden, die sich während des gesamten Arbeitseinsatzes in Schweden aufhält.

Entlohnung der Mitarbeiter

Es gibt in Schweden keine allgemeinverbindlichen Mindestlöhne. Die auch für ausländische Unternehmen geltenden Mindestlohnsätze ergeben sich aus der für eine bestimmte Branche geltenden Kollektivvereinbarung, die zwischen Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften ausgehandelt wird.
Mehr dazu steht hier bei der Arbeidsmiljöverket bereit.

Bau- und Montagearbeiten

Ausführliche Informationen zur Durchführung von Bau- und Montagetätigkeiten, und damit verbundene Voraussetzungen von Ausführung von Elektroarbeiten und feuergefährlichen Arbeiten, sind in deutscher Sprache auf der Website der Handwerkskammer Schleswig-Holstein hinterlegt.

Mautpflicht für LKW über 12 Tonnen

Nutzfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 12 Tonnen benötigen für die Nutzung der Autobahnen in Schweden, wie auch in Dänemark, Luxemburg und den Niederlanden, die elektronische Eurovignette.
Diese kann hier über das Portal "Eurovignette" angefordert werden.