Belgien - Hinweise zu Entsendungen

Meldepflicht - Limosa

In Deutschland ansässige Unternehmen sind verpflichtet, die Erbringung vorübergehender oder teilzeitlicher Dienstleistungen in Belgien vor Aufnahme der Tätigkeit anzumelden. Diese Meldepflicht gilt für Selbstständige und für entsandte Arbeitnehmer. Die Meldung ist über das Portal Limosa unter www.limosa.be vorzunehmen und kann in deutscher Sprache erfolgen.

Informationen zu verschiedenen Nachweispflichten zu Aufenthalt, Qualifikation Sozialversicherung und zu mitzuführenden Dokumenten können hier eingesehen werden.

Bau- und Montagearbeiten

Für Ausführer von Bau- und Montagearbeiten hat die Deutsch-Belgisch-Luxemburgische Handelskammer (DeBeLux) ein Merkblatt erstellt.
Dieses steht hier zum Download bereit.

Mautpflicht für LKW über 3,5 Tonnen

Seit dem 1. April 2016 müssen in Belgien alle LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen mit einer funktionierenden On Board Unit ausgestattet sein, über die eine LKW-Maut elektronisch entrichtet wird.
Jede Region Belgiens ist für ihre jeweiligen Straßen und Infrastrukturen zuständig und legt ihre Steuern und Gebühren für die Nutzung der Straßen in eigener Verantwortung fest. In der Flämischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt ist die LKW-Maut eine Steuer. In der Wallonischen Region handelt es sich bei der LKW-Maut um eine mehrwertsteuerpflichtige Gebühr der Verwaltungsgesellschaft Sofico.
Mehr Information dazu in deutscher Sprache unter www.viapass.be.

Umweltzonen in Antwerpen und Brüssel

Die Antwerpener Innenstadt und der Stadtteil Linkeroever sind Umweltzonen. Außerhalb Belgiens zugelassene Fahrzeuge dürfen diese Zonen nur nach vorheriger Registrierung oder Beschaffung einer Tageskarte befahren.
Mehr dazu in deutscher Sprache hier in dem Portal "Slimnaarantwerpen.be"
Seit Beginn 2018 ist fast ganz Brüssel Umweltzone. Das Befahren wird bis 2015 sukzessive für Fahrzeuge mit Abgasnormen bis Euro 5 nur noch mit einem kostenpflichtigen Tagespass möglich sein. Für außerhalb Belgiens zugelassene Fahrzeuge ist eine vorherige elektronische Registrierung notwendig, die aber voraussichtlich erst ab Sommer 2018 möglich sein wird.
Mehr dazu in englischer Sprache hier in dem Portal "The LEZ".