Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland tritt in Kraft
Nachdem die EU bereits Ende November 2023 das Freihandelsabkommen mit Neuseeland ratifiziert hat, wurde dies Ende März 2024 nun auch von Neuseeland angenommen. Damit kann das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland bereits zum 1. Mai 2024 in Kraft treten.
Das Abkommen wird Unternehmen in der EU ab dem ersten Jahr der Anwendung einen Zollabbau in Höhe von jährlich etwa 140 Millionen Euro bringen. Dadurch dürfte der bilaterale Handel innerhalb eines Jahrzehnts um bis zu 30 Prozent wachsen, und die EU-Exporte könnten jährlich um bis zu 4,5 Milliarden Euro steigen. Die EU-Investitionen in Neuseeland könnten um bis zu 80 Prozent ansteigen. In dem Abkommen sind ferner beispiellose Nachhaltigkeitsverpflichtungen enthalten, wie die Einhaltung des Übereinkommens von Paris und der grundlegenden Arbeitnehmerrechte.
Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland eröffnet Unternehmen neue Möglichkeiten, indem unter anderem
- alle Zölle auf Exporte aus der EU nach Neuseeland abgeschafft werden;
- der neuseeländische Dienstleistungsmarkt in Schlüsselbranchen wie Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Seeverkehr und Zustelldiensten geöffnet wird;
- eine nichtdiskriminierende Behandlung von Investoren aus der EU in Neuseeland und umgekehrt sichergestellt wird;
- der Zugang für Unternehmen aus der EU zu neuseeländischen öffentlichen Ausschreibungen für Waren, Dienstleistungen, Bauprojekte und Baukonzessionen verbessert wird;
- die Datenströme erleichtert und berechenbare, transparente Regeln für den digitalen Handel sowie ein sicheres Online-Umfeld für Verbraucher gefördert werden;
- ungerechtfertigte Anforderungen an die Datenlokalisierung verhindert werden und ein hohes Maß an Schutz personenbezogener Daten erhalten wird;
- kleine Unternehmen durch ein eigenes Kapitel über kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt werden, ihre Exporte zu steigern;
- Konformitätsanforderungen und -verfahren erheblich abgebaut werden, um einen schnelleren Warenfluss zu ermöglichen;
- Neuseeland erhebliche Verpflichtungen zum Schutz und zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums im Einklang mit den EU-Standards eingegangen ist.
Stand: 05.04.2024