EU-Kommission schlägt Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung um 12 Monate vor
Die Europäische Kommission hat eine Verschiebung der Verordnung zu Entwaldungsfreien Lieferketten um ein Jahr vorgeschlagen. Start der Regelungen wäre dann der 30.12.2025 für mittlere und große Unternehmen und der 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen, sofern das Europäische Parlament und Rat der Änderung zustimmen.
Die DIHK hat sich zur Verschiebung wie folgt geäußert:
Volker Treier zeigt sich erleichtert, denn: "Für die komplexen Anforderungen, die sich aus der Verordnung ergeben, sind umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen unerlässlich." Diese seien "bisher zu spät und nicht ausreichend zur Verfügung gestellt" worden, kritisiert der DIHK-Außenwirtschaftschef. Um einen unvorbereiteten Start zu vermeiden, sei eine Verschiebung dringend notwendig.
Die Kommission hat zeitgleich zum Vorschlag zur Verschiebung:
- ein Leitliniendokument und
- eine dritte erweiterte Ausgabe der „FAQs“ veröffentlicht.
Außerdem wurde ein strategischer Rahmen für die internationale Zusammenarbeit veröffentlicht, um weltweit abholzungsfreie Lieferketten zu fördern. Im Anhang werden die Grundsätze der Benchmarking-Methodik für das Länder-Ranking nach Entwaldungsrisiko skizziert. Das Benchmarking selbst wird erst zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
Weitere interessante Links:
- Pressemitteilung der EU zur Umsetzung der EU-Verordnung über Entwaldung vom 02.10.2024
- Vorschlag für die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Entwaldung in Bezug auf das Anwendungsdatum
- Informationen zum IT-Tool (Benutzeranweisungen und Antragsformulare für Schulungssitzungen)
- Auf dieser Seite Mythbuster sollen Missverständnisse zur EUDR aufgeklärt werden.
Wie geht es weiter:
Das Europäische Parlament und Rat müssen der Änderung voraussichtlich im Schnellverfahren zustimmen, denn bis Dezember, dem bislang geplanten Start für die Verordnung, bleibt wenig Zeit. Im Parlament könnte direkt das Plenum abstimmen, statt zuerst der zuständige Ausschuss. Und Rat und Parlament können die Trilogverhandlungen auslassen, wenn beide den Kommissionsvorschlag ohne Änderungen mittragen.
Stand: 08.10.2024
Quelle: DIHK, EU Kommission