Hinweise zur Einlegung von Widersprüchen bei Prüfungsbescheiden
Auf Ihrem Bescheid finden Sie die Rechtsbehelfsbelehrung, die über den zulässigen Rechtsbehelf aufklärt. Ein Widerspruch gegen einen Prüfungsbescheid der IHK Braunschweig kann schriftlich (mit eigenhändiger Unterschrift!) oder zur Niederschrift eingelegt werden.
Die Anschrift hierfür lautet:
Industrie- und Handelskammer Braunschweig, Brabandtstraße 11, 38100 Braunschweig
Der Widerspruch kann auch elektronisch eingelegt werden. Allerdings genügt hier eine einfache E-Mail nicht. Vielmehr ist erforderlich, dass ein elektronisch übermitteltes Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist und an die E-Mail Adresse der / des zuständigen Sachbearbeitenden der IHK gesendet wird.
Im Anschluss an den eingereichten Widerspruch findet ein Überdenkungsverfahren statt, in dem die ehrenamtlichen Prüfer ihre Bewertungen einer Überprüfung unterziehen. Das Widerspruchsverfahren endet in einem Bescheid, in dem Ihr Widerspruch im erfolglosen Fall abgewiesen oder im erfolgreichen Fall abgeholfen wird.
Bitte beachten Sie, dass der erfolglose Widerspruch bei Fortbildungsprüfungen gebührenpflichtig ist in Höhe von 90 EUR.
Ihr Widerspruch muss innerhalb von vier Wochen ab Erhalt des Prüfungsbescheides bei der IHK Braunschweig eingehen.
Stand: 05.11.2024