Begabtenförderung Berufliche Bildung – Weiterbildungsstipendium

Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung lohnt sich. Wer eine erstklassige Berufsabschlussprüfung ablegt, kann einen finanziellen Zuschuss für fachübergreifende und fachbezogene Weiterbildungsangebote erhalten.

Was ist die Begabtenförderung berufliche Bildung?

Die „Begabtenförderung Berufliche Bildung" ist ein Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Förderung junger, leistungsstarker und motivierter Absolventen und Absolventinnen einer dualen Berufsausbildung. Es unterstützt Sie dabei, sich als zukünftige Fach- und/oder Führungskraft im Beruf zu entwickeln, neue Kompetenzen und Fertigkeiten aufzubauen oder aber auch mit fachübergreifenden Weiterbildungen den eigenen Horizont zu erweitern.
Innerhalb eines dreijährigen Förderzeitraums (Aufnahmejahr und zwei Folgejahre) können seit dem 01.01.2023 Zuschüsse von insgesamt maximal 8.700 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragt werden. Das sind im Durchschnitt jährlich 2.900 Euro - bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme.

Gehöre ich zur Zielgruppe?

Um sich auf ein Weiterbildungsstipendium bewerben zu können, müssen Sie eine duale Ausbildung abgeschlossen haben und bestimmte Kriterien bezüglich Noten, Alter und Berufsstatus erfüllen.
Von der Aufnahme grundsätzlich ausgeschlossen sind:
  1. Personen, die 28 Jahre oder älter sind
  2. Personen, die vor Aufnahme in das Stipendium ein Hochschulstudium erfolgreich absolviert haben
  3. Studierende, die keinem Arbeitsverhältnis von mindestens 15 Wochenarbeitsstunden nachgehen (Vollzeitstudierende)
  4. Schüler/-innen
Trifft eines dieser Ausschlusskriterien auf Sie zu? Dann gehören Sie leider nicht zur Zielgruppe. Unter dem Punkt „Weitere Fördermöglichkeiten“ haben wir einige Alternativen für Sie aufgelistet.
Trifft kein Ausschlusskriterium auf Sie zu? Dann haben Sie bereits die erste Hürde geschafft. Testen Sie nun, ob Sie die weiteren Kriterien erfüllen.
Sie haben:
1.  eine Ausbildung im Dualen System abgeschlossen.
2.  das Ausbildungsverhältnis war bei der IHK Braunschweig eingetragen
3.  das Notenkriterium erfüllt, indem Sie …
  • bei der Abschlussprüfung mindestens 87 Punkte erzielt oder besser als "gut" bestanden haben (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) oder
  • in einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der ersten drei Plätze erreicht haben oder
  • Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nachgewiesen haben
4.  das Alterskriterium erfüllt, indem Sie …
  • zum Aufnahmezeitpunkt (1. Januar) noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben (also noch 24 Jahre jung sind) oder
  • anrechenbare Zeiten (maximal drei Jahre) nachweisen, durch die die Altersgrenze verschoben wird.
    • Anrechenbare Zeiten sind Zeiten, durch die sich Ihre schulische Entwicklung und Ihr berufliches Fortkommen verzögert haben. Hierzu gehören beispielsweise: Mutterschutz, Elternzeit, Wehr- oder Freiwilligendienst, ein freiwilliges soziales/ökologisches Jahr, längerfristige Erkrankungen von mind. 3 Monaten, Nachholen von Schulabschlüssen aufgrund von Migration, der Abschluss einer weiteren beruflichen Ausbildung oder der Besuch einer beruflichen Vollzeitschule.
    • Nicht anrechenbare Zeiten sind Zeiten für nicht beendete Studiengänge, für Work&Travel oder Au-Pair.

      Bitte beachten Sie: Diese Auflistung ist nicht abschließend. Gerne prüfen wir auch Ihre individuellen Lebenssachverhalte.
5.  im Anschluss an Ihre Ausbildung …
  • eine Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenarbeitsstunden aufgenommen oder
  • sich beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet
Trifft mindestens eine der nachfolgenden Aussagen pro Kriterium (1–5) auf Sie zu? PRIMA! Herzlichen Glückwunsch, Sie gehören zur Zielgruppe!

Aber Achtung: Auch wenn Sie zur Zielgruppe gehören, garantiert Ihnen dies nicht automatisch die Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium. Liegen mehr Bewerbungen vor als Stipendienplätze zur Verfügung stehen, entscheidet ein Auswahlverfahren. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Zum Nachlesen finden Sie die Voraussetzungen ausführlich beschrieben auch in den Stipendieninformationen der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)

Was wird gefördert?

Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel – berufsbegleitende Maßnahmen:
  1. Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen
  2. Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/-frau, Techniker/-in oder Betriebswirt/-in
  3. Prüfungskosten, die im Zusammenhang mit dem geförderten Lehrgang stehen
  4. Fachübergreifende Seminare und Workshops zum Erwerb von Fremdsprachen, Intensivsprachkurse, EDV-/Softwarekurse, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement, etc.
  5. Berufsbegleitende und duale Studiengänge, die thematisch auf der Ausbildung oder der ausgeübten Berufstätigkeit aufbauen
  6. Berufsbegleitende Masterstudiengänge, wenn Sie Ihren Bachelorabschluss nach Aufnahme in das Förderprogramm absolviert haben
  7. Sprachreisen ins europäische- und nicht-europäische Ausland
  8. IT-Bonus zur Anschaffung eines Laptops oder anderem Endgeräts nur im ersten Förderjahr bis zu 250 Euro (Der IT-Bonus wird nur im Zusammenhang mit einer beantragten Weiterbildung gezahlt.)

Was wird nicht gefördert?

Nicht förderfähig sind z. B. folgende Maßnahmen:
  • Vollzeitstudiengänge (ohne berufliche Nebentätigkeit)
  • Allgemeinbildende Schulabschlüsse
  • Zweitausbildungen
  • Führerscheine jegl. Art (Ausnahmen bei fachlichem Bezug: z. B. Flurfördermittelschein, Drohnenführerschein)
  • Verdienstausfall
  • Betriebsübliche Weiterbildungen
Sie möchten sich nach Ihrer Ausbildung weiterbilden, wissen aber nicht welche Möglichkeiten es gibt oder wo die Reise hingehen soll? Unsere Weiterbildungsberater helfen Ihnen gern mit nützlichen Tipps. Mehr Infos und Kontaktdaten finden Sie hier.

Wer informiert? Wo kann ich mich bewerben?

Bei Fragen rund um das Weiterbildungsstipendium wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kammer oder Stelle, bei der Ihr Berufsausbildungsverhältnis eingetragen wurde. Hier erhalten Sie Auskunft zu konkreten Fragen zur Bewerbung und zur Förderung.
Die zuständige Kammer/Stelle führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach den vorgegebenen Richtlinien durch. Sie nimmt die Bewerbungsunterlagen entgegen und vergibt die Stipendien. Im Rahmen des Stipendiums entscheidet die zuständige Kammer/Stelle ebenfalls über die eingereichten Förderanträge, zahlt die Fördermittel aus und überprüft Ihre Teilnahmenachweise und die Mittelverwendung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte vor Einreichung Ihrer Bewerbung auch der diesem Stipendium zugrunde liegenden Förderrichtlinie.
Wenn Sie sich um einen Platz bewerben möchten, sollten Sie für die drei Förderjahre beruflich und persönlich auch die Möglichkeit sehen, das Stipendium auszuschöpfen. Falls dies nicht der Fall ist, geben Sie die Chance bitte einem anderen Bewerber.
Stipendiatinnen und Stipendiaten, die im ersten Halbjahr der Förderung keine Fördermittel beantragen, kann das Stipendium wieder entzogen werden.
Bitte beachten Sie die jährliche Bewerbungsfrist:
Bewerbungsschluss ist jeweils der 31. Oktober des laufenden Kalenderjahres für die Aufnahme zum 1. Januar des kommenden Jahres.

(Ausnahme: andere Fristen, wenn die Weiterbildung bereits im Vorjahr beginnt).
Bewerbungen per E-Mail werden nicht berücksichtigt.

Wie bewerbe ich mich und welche Unterlagen muss ich einreichen?

Die Bewerbung erfolgt über ein Bewerbertool der SBB, für das wir Sie registrieren und freischalten müssen. Bitte lassen Sie uns zu diesem Zweck folgende Daten per E-Mail zukommen:
  1. Name, Vorname
  2. Geburtsdatum
  3. private E-Mail-Adresse
  4. Geschlecht
  5. Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort
  6. Ausbildungsberuf
  7. Prüfungsergebnis in Punkten und Prüfungsdatum (= Ausstellungsdatum des IHK-Prüfungszeugnisses).
  8. voraussichtlicher Beginn und die Dauer der geplanten Weiterbildung/des berufsbegleitenden Studiums
Nach Freischaltung des Tools erhalten Sie eine Mail mit Zugangsdaten. Vervollständigen Sie bitte Ihre Daten in dem Online-Portal und drucken Sie den digitalen Aufnahmeantrag aus. Vergessen Sie bitte nicht, diesen zu unterschreiben.
 
Ihren ausgedruckten und unterschriebenen Aufnahmeantrag senden Sie bitte an die
Industrie- und Handelskammer Braunschweig
Weiterbildungsstipendium
Brabandtstr. 11
38100 Braunschweig
oder geben diesen direkt am Empfang ab.
Datenschutz: Die „Hinweise und Erläuterungen zum Datenschutz für Bewerber/-innen und Empfänger/-innen von Stipendien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) über die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)" im Menüpunkt Datenschutz der Internetseite der SBB sind Bestandteil dieses Antrags.
 
Die angeforderten Anlagen/Nachweise benötigen wir nicht zwingend im Original.
Hierzu gehören:
  • Ihr berufliches Ziel
  • Ihr Prüfungszeugnis
  • Ihr Berufsschulabschlusszeugnis, sofern Sie ein Berufsschulzeugnis erhalten haben
  • Bescheinigungen über anzurechnende Zeiten (bei Nichterfüllung Alterskriterium)
  • begründeter Vorschlag – vorzugsweise Ihres Ausbildungsbetriebes (bei Nichterfüllung Notenkriterium)
  • Beschäftigungsnachweis Ihres Arbeitgebers über Ihre derzeitige Berufstätigkeit

    Der Beschäftigungsnachweis muss:
    • aktuell sein (nicht älter als drei Monate),
    • von der Personalabteilung auf Geschäftsbogen mit Datum und Unterschrift ausgestellt werden sowie
    • Ihre regelmäßigen Wochenarbeitsstunden und die Vertragslaufzeit (das heißt "befristet bis ..." oder "unbefristet", nicht "ungekündigt”) enthalten.
       Sollten Sie arbeitslos gemeldet sein, müssen Sie dies
       durch eine schriftliche Bestätigung Ihrer Arbeitsagentur nachweisen.

Bewerbungsschluss – und dann?

Neue Stipendiaten und Stipendiatinnen nehmen wir jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres in die Begabtenförderung auf.
Regulärer Bewerbungsschluss zum nächsten Aufnahmetermin ist der
       31. Oktober des Vorjahres
(Bitte beachten Sie den davon abweichenden Bewerbungsschluss, wenn Ihre Weiterbildung bereits vor Aufnahme in das Stipendium beginnt.)
Nach dem Bewerbungsschluss findet ein Auswahlverfahren statt. Es werden alle Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht und vollständig bei uns eingegangen sind. Anfang Dezember informieren wir Sie über das Online-Bewerberportal, ob Sie für ein Stipendium ausgewählt wurden.
Sie haben eine Absage erhalten? Bis zum Erreichen der Altersgrenze können Sie sich erneut für das folgende Jahr bewerben. Geben Sie uns einfach Bescheid, damit wir Ihren Zugang für das neue Bewerbungsverfahren freischalten. Außerdem haben wir Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten zusammengestellt.
Als Nachrücker/-in haben Sie ggfs. die Möglichkeit im Laufe des ersten Förderjahres noch einen Stipendiatenplatz zu erhalten. Klappt dies nicht, schalten wir Sie gerne im Bewerberportal für das nächste Bewerbungsverfahren frei.

Soll Ihre geplante Weiterbildung bereits vor dem Aufnahmedatum beginnen?

Unter bestimmten Bedingungen können Weiterbildungen gefördert werden, die bereits vor der Aufnahme in das Stipendium begonnen haben:
  1. Die Bewerbung muss vor Beginn der Weiterbildung bei der zuständigen Kammer/Stelle eingegangen sein
  2. In der Bewerbung muss diese Maßnahme als geplante erste Weiterbildung genannt sein
  3. Die Weiterbildung muss ab der Aufnahme in das Förderprogramm noch mindestens sechs Monate dauern
Nur wenn alle drei genannten Bedingungen erfüllt sind, kann die Weiterbildung ab Aufnahme ins Förderprogramm anteilig gefördert werden. Der offizielle Bewerbungsschluss gilt hier nicht. Erhalten wir Ihre Bewerbung erst nach Weiterbildungsbeginn, ist dies förderschädlich, folglich kann Ihre Weiterbildung nicht mehr gefördert werden.

Endlich ein Stipendium! Was nun?

Bitte beachten Sie unbedingt: Erst der Antrag, dann mit der Weiterbildung beginnen!
Während des Stipendiums müssen Sie jede Maßnahme rechtzeitig vor Beginn beantragen.
Die Beantragung von Fördermitteln für eine Weiterbildung oder ein Studium erfolgt über den Maßnahmeantrag. Nach Ausfüllen drucken Sie diesen bitte aus und senden ihn uns auf dem Postwege zu. Bitte denken Sie daran, den Antrag zu unterschreiben. Eine ausführliche Beschreibung mit allen Eckdaten finden Sie in der Anleitung Maßnahmeantrag.
Wichtig:
  1. Der handschriftlich unterzeichnete Antrag muss bei uns eingehen, bevor Ihre Weiterbildung/ Ihr bbgl. Studium beginnt.
  2. Eine nachträgliche Bewilligung oder nur eine anteilige Förderung für die Zukunft sind bei verspätetem Antragseingang nicht möglich.
  3. Förderfähig sind im Übrigen nur die Kosten, die Ihnen innerhalb des Förderzeitraumes entstehen. Vorab angeschaffte Fachliteratur oder andere Arbeitsmittel können nicht gefördert werden.

IT-Bonus

Als Stipendiat/-in haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, einen IT-Bonus zu beantragen. Dies ist ein Zuschuss von bis zu 250 Euro für den Erwerb eines Computers, Notebooks oder Tablets.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
  • Der Kauf des Gerätes erfolgt nach Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium.
  • Der Kauf des Gerätes erfolgt vor oder während der Weiterbildung im Jahr der Aufnahme – nicht danach.
  • Der IT-Bonus wird nur im Zusammenhang mit einer beantragten Weiterbildung gezahlt.
  • Die Weiterbildung beginnt spätestens am 31.12. des Aufnahmejahres.
  • Die Antragstellung für den IT-Bonus erfolgt im Jahr der Aufnahme zusammen mit dem Antrag auf Förderung einer Weiterbildung. Ein Gerät muss noch nicht gekauft werden.
  • Der IT-Bonus ist unabhängig von den für die Weiterbildung notwendigen Arbeitsmitteln.
Förderfähig sind nur Geräte, die ein sinnvolles Arbeiten ermöglichen:
  • Desktop-PCs, Notebooks, Convertibles, Tablets ab einer Bildschirmdiagonale von 12‘‘ (30 cm), sofern sie über eine Tastatur (nicht Bildschirmtastatur) verfügen.
  • Nicht förderfähig sind Selbstbausätze und Peripheriegeräte wie Drucker, Monitore (z. B. als Nachkauf), externe Festplatten o. ä.
  • Der IT-Bonus wird nach Vorlage einer Rechnung mit Quittung (bzw. Kontoauszug) mit Name und Adresse des Verkäufers, Bezeichnung des Computers inkl. Angaben der technischen Daten (s.o.), Betrag, Name und Adresse des Stipendiaten auf das im Antrag angegebene Konto ausgezahlt.
  • Das Schließen einer zusätzlichen Fördervereinbarung ist nicht erforderlich, jedoch müssen alle o.g. Bedingungen für die Gewährung des IT- Bonus erfüllt sein!
Die Beantragung erfolgt über den Antrag auf IT-Bonus. Nach Ausfüllen drucken Sie diesen bitte aus und senden ihn uns unterschrieben auf dem Postwege zu. Die notwendigen Nachweise können uns gern als PDF-Datei per E-Mail nachgereicht werden.

Weitere Fördermöglichkeiten

  • … finden Sie z. B. auf unserer Website.
  • Zur Finanzierung von Aufstiegsfortbildungen wenden Sie sich bitte an die für das Aufstiegs-BaföG zuständige Stelle.
Bei Ihrer Bewerbung gelten die Datenschutzbestimmungen der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung. Weitere Infos erhalten Sie über die Stiftung Begabtenförderung.
Stand: 24.05.2024