Sachkundeprüfungen für Finanzanlagenvermittler

Geprüfte(r) Finanzanlagenfachmann/-frau

In der Sachkundeprüfung müssen Kenntnisse über die fachlichen und rechtlichen Grundlagen in der Vermittlung und Beratung über Finanzanlagen nachzuweisen werden. Eine Vollprüfung in den drei Kategorien (offene, geschlossene Investmentvermögen, Vermögensanlagen) kostet 395,00 €.
Zur Sachkundeprüfung "Geprüfte(r) Finanzanlagenfachmann/-frau" können Sie sich direkt online anmelden.
Hinweis:
Der DIHK stellt u. a. folgende Informationen zur Verfügung:
  • Rahmenplan mit Lehrinhalten
  • Fallvorgaben und Protokollbogen für die praktische Prüfung
  • Liste der bundeseinheitlichen Prüfungstermine (8 pro Jahr)
  • Karte, der in Deutschland prüfenden IHKs

Prüfungstermine

Schriftliche Prüfung
Praktische Prüfung
Anmeldeschluss
27.11.2024
28.11.2024
27.10.2024
26.03.2025
27.03.2025
24.02.2025
25.06.2025
26.06.2025
26.05.2025
24.09.2025
25.09.2025
25.08.2025
26.11.2025
27.11.2025
27.10.2025
Finanzanlagenvermittler müssen in geordneten Vermögensverhältnissen leben, den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung erbringen sowie zuverlässig und sachkundig sein. Dies gilt auch für die Beschäftigten von Gewerbetreibenden, die direkt bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken.
Die Sachkunde kann nachgewiesen werden durch eine vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung oder durch den Nachweis einer gleichgestellten Berufsqualifikation, § 4 FinVermV.
Die gesetzlichen Vorschriften, unsere Satzung, den Rahmenplan, das Merkblatt, die bundeseinheitlichen Fallvorgaben für die Sachkundeprüfung und die Bewertungsbögen finden Sie unter "Weitere Informationen". Eine der dort zum Download verfügbaren Fallvorgaben werden die Prüfer im praktischen Prüfungsteil verwenden. Prüflinge erhalten ihre jeweilige Vorgabe ca. 20 Minuten vor Prüfungsbeginn zur Vorbereitung.

Berufsqualifikationen als Sachkundenachweis

Berufsqualifikationen, die zum Nachweis der Sachkunde gem. §§ 4 und 5 FinVermV anerkannt sind, sind:
  1. Abschlusszeugnisse (ohne weitere praktische Berufserfahrung):
    • als geprüfter Bankfachwirt/in (IHK)
    • als geprüfter Fachwirt/in für Versicherungen und Finanzen (IHK)
    • als geprüfter Investmentfachwirt/in (IHK)
    • als geprüfter Fachwirt/in für Finanzberatung (IHK)
    • als Bank- oder Sparkassenkaufmann/frau
    • als Kaufmann/frau für Versicherungen und Finanzen „Fachrichtung Finanzberatung“
    • als Investmentfondskaufmann/frau
  2. Abschlusszeugnisse mit zusätzlich mindestens einjähriger Berufserfahrung in der Anlageberatung oder -vermittlung:
    • betriebswirtschaftlicher Studiengang Fachrichtung Bank, Versicherungen oder Finanzdienstleistung (Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss)
    • als Fachberater/in für Finanzdienstleistungen (IHK) mit abgeschlossener allgemeiner kaufmännischer Ausbildung
    • als Finanzfachwirt/in (FH) mit einem abgeschlossenen weiterbildenden Zertifikatsstudium an einer Hochschule
  3. Abschlusszeugnis mit zusätzlich mindestens zweijähriger Berufserfahrung in der Anlageberatung oder -vermittlung:
    • als Fachberater/in für Finanzdienstleistungen (IHK)
  4. Mathematisches, wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder Berufsakademie und in der Regel zusätzlich der Nachweis einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in Anlagevermittlung oder -beratung
  5. Im Ausland erworbene Berufsabschlüsse können auf Antrag auf Vergleichbarkeit hin überprüft werden. Gegebenenfalls ist eine ergänzende (spezifische) Sachkundeprüfung zu absolvieren, falls nicht eine vertiefte Berufspraxis die fehlende Kenntnis ausgleicht.
    Sind im Ausland Berufsabschlüsse erworben worden, bei denen eine Gleichwertigkeit zu den in § 4 FinVermV genannten Berufsabschlüsse bestehen kann (z. B. als Bankkaufmann/-frau), so kann die Gleichwertigkeit im Rahmen des Anerkennungsverfahrens durch die IHK FOSA überprüft werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
    Für im Ausland erworbene Hochschulabschlüsse übernimmt die Gleichwertigkeitsprüfung und Anerkennung die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) im Sekretariat der Kultusministerkonferenz.

Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung

Als Alternative zur eigenen oder unternehmensinternen Vorbereitung auf die Prüfung bieten verschiedene Organisationen Lehrgänge oder Online-Module an. Bitte sehen Sie hierzu das Weiterbildungs-Informations-System wis.ihk.de.
Die folgende, alphabetisch geordnete Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und geprüfte Qualität.