Sachkundeprüfungen für Immobiliardarlehensvermittler

Sachkundeprüfung "Geprüfte/r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK"

Wer seit dem 21. März 2016 als Immobiliardarlehensvermittler tätig sein möchte, muss seine Sachkunde nachweisen. Mit der Sachkundeprüfung "Geprüfte/r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK" wird der Nachweis erbracht, über die erforderlichen Produkt- und Beratungskenntnisse zu verfügen, um die Tätigkeit nach § 34 i GewO ausüben zu können.

Sachkunde auch bei mitwirkenden Angestellten und Personen in leitender Funktion

Das Gesetz sieht zudem vor, dass der Vermittler Personen, die bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken, oder in leitender Position für diese Tätigkeit verantwortlich sind, nur dann beschäftigen darf, wenn deren Sachkunde und die Zuverlässigkeit geprüft wurde.

Prüfungsort und Prüfungstermine

Zuständig für die Sachkundeprüfung sind die Industrie- und Handelskammern (IHK). Die Sachkundeprüfung kann bei einer IHK Ihrer Wahl abgelegt werden. Allerdings bietet nicht jede IHK die Sachkundeprüfung bzw. nicht an allen Terminen an. Im Downloadbereich finden Sie eine Übersicht, welche IHK die Sachkundeprüfung abnimmt.
Die Sachkundeprüfung bei der IHK Braunschweig findet in den Räumlichkeiten der Öffentlichen Versicherung statt. Wir bieten Ihnen folgende Prüfungstermine an:
Schriftliche Prüfung Praktische Prüfung Anmeldeschluss
18.03.2025 19.03.2025 16.02.2025
17.06.2025 18.06.2025 18.05.2025
16.09.2025 17.09.2025 17.08.2025
18.11.2025 19.11.2025 19.10.2025
Für die Durchführung der Sachkundeprüfung ist bei der IHK Braunschweig eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich. Die praktische Prüfung findet in der Regel am zweiten Prüfungstag, also nach dem Tag der schriftlichen Prüfung statt. Die schriftliche Prüfung wird als PC-Prüfung durchgeführt.

Prüfungsumfang und Anmeldeschluss

Bei der Anmeldung sind neben den Daten zur Person folgende Angaben erforderlich:
  • Prüfungsumfang: Soll nur eine Teilprüfung (schriftlich oder praktisch) erfolgen, sind entsprechende Nachweise für die Befreiung zu erbringen. Welche Befreiungsmöglichkeiten es von der praktischen Prüfung gibt, wird in einem Extrapunkt erläutert.
  • Wer sich nur zur praktischen Prüfung anmeldet, hat nachzuweisen, dass er die schriftliche Prüfung innerhalb von zwei Jahren, beginnend ab dem Bestehen der schriftlichen Prüfung, bestanden hat.
  • Gebührenbescheid: Soll der Gebührenbescheid nicht an den Prüfungsteilnehmer direkt ausgestellt werden, ist in der Anmeldung zu vermerken, an welche Anschrift der Gebührenbescheid zugestellt werden soll.
  • Anmeldeschluss ist 30 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin.

Befreiung von der praktischen Prüfung

Die Befreiung von der praktischen Prüfung ist nur möglich, wenn Sie:
  • eine Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1, § 34 f Abs. 1 oder § 34 h Abs. 1 GewO besitzen,
  • einen Sachkundenachweis im Sinne des § 34 d Abs. 2 Nr. 4 GewO oder einen diesem nach § 19 Abs. 1 der Versicherungsvermittlungsverordnung gleichgestellten Abschluss besitzen,
  • einen Sachkundenachweis im Sinne des § 34 f Abs. 2 Nr. 4 GewO besitzen oder
  • einen Sachkundenachweis nach § 34 h Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit § 34 f Abs. 2 Nr. 4 GewO besitzen.
Der Nachweis über die Befreiung ist der Anmeldung beizufügen. Anmeldungen ohne einen Nachweis können nicht akzeptiert werden.

Gebühren zur Sachkundeprüfung

Die Gebühren für die Sachkundeprüfung stellen sich wie folgt:
  • Gesamtprüfung: 300,00 Euro
  • Schriftliche Prüfung: 235,00 Euro
  • Wiederholung praktische Prüfung: 180,00 Euro
  • Rücktritt nach Zulassung 50 % der Prüfungsgebühr

Aufbau der schriftlichen und praktischen Prüfung

Der schriftliche Prüfungsteil wird bei der IHK Braunschweig am PC durchgeführt. Er besteht aus Single- und Multiple-Choice sowie einzelnen Fill-in-Aufgaben. Als Hilfsmittel ist ein nicht programmierbarer Taschenrechner erlaubt. Die Prüfung setzt sich aus den Bereichen:
  • Kenntnisse Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung (40 Aufgaben/60 Minuten) und
  • Finanzierung von Kreditprodukten (60 Aufgaben/90 Minuten).
Bestanden ist die schriftliche Prüfung, wenn in den geprüften Bereichen jeweils mindestens 50% der erreichbaren Punkte erzielt wurde.
Die praktische Prüfung simuliert ein Kundengespräch und wird auf Grundlage einer Fallvorgabe durchgeführt. In der Regel dauert der praktische Prüfungsteil 20 Minuten. Der Prüfungsteilnehmer erhält eine Vorbereitungszeit von 20 Minuten. Als Hilfsmittel sind ein netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner, Laptop, allgemeine Berechnungsgrundladen (z. B. Protokollbögen, Prospekte etc.) zugelassen. Eine Zulassung zur praktischen Prüfung ist nur möglich, wenn die schriftliche Prüfung bestanden ist. Bestanden ist die praktische Prüfung, wenn mindestens 50% der erreichbaren Punkte erzielt wurden.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat in Zusammenarbeit mit einem Expertengremium einen gemeinsamen Rahmenplan zur Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Fachmann/frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“ entwickelt. Der Rahmenplan soll die Verbindlichkeit und Transparenz der für alle Prüfungsteilnehmer maßgeblichen Lerninhalte und -ziele stärken. Den Rahmenplan haben wir für Sie zum Download bereitgestellt. Ebenfalls im Downloadbereich finden Sie das An- und Abmeldeformular zur Sachkundeprüfung.