Fördermittel für Privatpersonen
Aufstiegs-BAföG
Weiterbildungsaktivitäten werden unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Aufstiegs-BaföG vom Staat finanziell unterstützt. Hierunter fallen insbesondere Vorbereitungslehrgänge auf Prüfungen der Aufstiegsfortbildung (u.a. Fachkaufleute, Fachwirte, Industriemeister, Fachmeister, Betriebswirte, Technische Betriebswirte, Berufspädagogen, Operative Professionals und Strategische Professionals).
In Niedersachsen und Bremen zentral zuständig für Auskünfte und Antragsbearbeitung ist:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH (NBank)
Günther-Wagner-Allee 12-16
30177 Hannover
Tel.: (05 11) 3 00 31-497 bzw. -0
Weiterbildungsstipendium
Die "Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung" fördert junge, besonders erfolgreiche Berufsabsolventinnen und -absolventen durch zweckgebundene Stipendien in Höhe von bis zu 8.700 € (2.900 € pro Förderjahr) für einen Zeitraum von 3 Jahren.
Besonders erfolgreich heißt:
- eine betriebliche Berufsausbildung in einem kaufmännischen oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf mit „besser als gut“, d. h. mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Prozentpunkten, abgeschlossen
- erfolgreich an einem überregionalen Berufswettbewerb teilgenommen (Plätze 1 bis 3)
- durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule die besondere berufliche Begabung und Leistungsfähigkeit nachgewiesen.
Bewerben kann sich, wer das 25. (bzw. beim Nachweis anrechnungsfähiger Zeiten - z.B. Grundwehrdienst, Zivildienst, Elternzeit - das 28.) Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Zuständig für die Information, Beratung, Aufnahme und Förderung ist die nach dem Berufsbildungsgesetz zuständige Stelle, bei der das Berufsausbildungsverhältnis eingetragen war. In der Regel ist das die Kammer, bei der die Abschlussprüfung erfolgte.
Bewerbungsschluss für die Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium zum 1. Januar eines Jahres ist jeweils der 31. Oktober des Vorjahres (Eingang der Bewerbungsunterlagen bei der IHK Braunschweig).
Ausführliche Informationen über das Weiterbildungsstipendium finden Sie hier.
Aufstiegsstipendium
Mit einem Aufstiegsstipendium können beruflich begabte Frauen und Männer gefördert werden, die eine Berufsausbildung besonders erfolgreich absolviert haben (d.h. die Voraussetzungen für das Weiterbildungsstipendium erfüllen) und über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren verfügen. Ebenso muss die Zugangsberechtigung zu einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule vorliegen.
Gefördert wird ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule. Liegt bereits ein akademischer Hochschulabschluss vor (z. B. Bachelor, Diplom oder Magister), ist eine Bewerbung nicht mehr möglich.
Wurde bereits ein Studium aufgenommen, darf das zweite Fachsemester im aktuellen Studium zu Beginn des Auswahlverfahrens noch nicht abgeschlossen sein.
Das Förderprogramm sieht keine Altersgrenzen vor.
Begabtenförderung im Hochschulbereich
Vollzeit-Studierende an Hochschulen und Hochschulabsolventinnen bzw. Hochschulabsolventen können gemäß Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der Begabtenförderung berufliche Bildung nicht gefördert werden.
Für diese Zielgruppe gibt es mehrere andere Begabtenförderungswerke.
Weitere Informationen unter: www.stipendiumplus.de
Weitere Informationen unter: www.stipendiumplus.de
Das Deutschlandstipendium fördert seit dem Sommersemester 2011 mit 300 Euro monatlich Studierende sowie Studienanfängerinnen und Studienanfänger, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt.
Weiterbildungsprämie für Industrie- und Fachmeister
Das niedersächsische Wirtschaftsministerium fördert alle Absolvent*innen, die ihre Prüfung erfolgreich seit dem 1. Juli 2020 und bis zum 31. Oktober 2024 als Industrie- oder Fachmeister im gewerblich-technischen sowie land-, forst- und hauswirtschaftlichen Bereich abgelegt haben, mit einer einmaligen Weiterbildungsprämie in Höhe von 1.000 Euro.
Voraussetzung für die Förderung ist der Nachweis der erfolgreichen Meisterprüfung. Außerdem muss der/die Absolvent*in einen Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort seit mindestens sechs Monaten vor der Prüfung in Niedersachsen haben.
Zuständig für Beratung, Antragsannahme und Bewilligung der Prämie ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank. Weitere Hinweise und Fördervoraussetzungen der Weiterbildungsprämie finden Sie auf der Internetseite der NBank. Zu erreichen ist die NBank unter der Tel. 0511 30031-333 von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 17 Uhr oder per E-Mail: beratung@nbank.de
Auf einen Blick
- Prämie in Höhe von 1.000 Euro
- Erfolgreich absolvierte Industrie- oder Fachmeisterprüfung zwischen dem 1. Juli 2020 und 31. Oktober 2024
- Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Niedersachsen
- Die Weiterbildungsprämie wird nicht auf Leistungen aus dem Aufstiegs-BAföG (AFBG) angerechnet
Wer wird gefördert?
Industrie- und Fachmeister*innen, die ihren Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zum Zeitpunkt der Ausfertigung des Meisterprüfungszeugnisses seit mindestens sechs Monaten in Niedersachsen haben.
Was wird gefördert?
Was wird gefördert?
Die erfolgreiche Meisterprüfung als Industrie- oder Fachmeisterin und Industrie- oder Fachmeister im gewerblich-technischen sowie land-, forst- und hauswirtschaftlichen Bereich, welche zwischen dem 1. Juli 2020 und 31. Oktober 2024 bestanden wurde (maßgeblich ist das Datum des Meisterprüfungszeugnisses).
Wie wird gefördert?
Bedingungen
- Die Weiterbildungsprämie wird als freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch geleistet
- Die Prämie kann nur gewährt werden, soweit dafür Mittel im Landeshaushalt zur Verfügung stehen
- Die Prämie wird nur einmal pro Person in Höhe von 1.000 Euro gewährt
- Die Prämie in Höhe von 1.000 Euro muss nicht zurückgezahlt werden
- Die Prämie wird nur gewährt, sofern für denselben Abschluss nicht schon eine Förderung eines anderen Bundeslandes beantragt oder gewährt wurde
- Die Antragsstellung und Bewilligung erfolgt durch über das Kundenportal der NBank
- Die Auszahlung der Prämie erfolgt nach Bewilligung durch die NBank
Voraussetzungen
Meisterprüfung
- Die Weiterbildungsprämie wird Absolvent*innen mit einem Industrie- oder Fachmeisterabschluss im gewerblich-technischen sowie land-, forst- und hauswirtschaftlichen Bereich gewährt, die ihre Prüfung erfolgreich in dem Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 31. Oktober 2024 bestanden haben. Der letzte Tag zur Vorlage vollständiger Antragsunterlagen ist der 31. Oktober 2024 (Ausschlussfrist).
Hauptwohnsitz bzw. Beschäftigungsort
- Der/die Antragsteller*in muss zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses seinen/ihren Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung seit mindestens 6 Monaten in Niedersachsen haben.
Nachweis über die Meisterprüfung
- Dem Antrag muss das Prüfungszeugnis über die bestandene Industrie- oder Fachmeisterprüfung beigefügt sein.
Meldebescheinigung oder Bescheinigung des Arbeitsgebers
- Es muss eine erweiterte Meldeauskunft (Bürgerbüro/Ordnungsamt) vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass der oder die Hauptwohnsitze der Antragstellenden vor Ausfertigung des Meisterprüfungszeugnisses mindestens 6 Monate in Niedersachsen lag. Bei zwischenzeitlichem Umzug sind gegebenenfalls mehrere Bescheinigungen vorzulegen.
- Wenn Antragstellende ihren Wohnsitz außerhalb Niedersachsens haben, ist alternativ eine Bescheinigung des Arbeitgebers (in Niedersachsen) vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die Antragstellenden dort vor Ausfertigung des Meisterprüfungszeugnisses seit mindestens 6 Monaten sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
- Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 170 KB).