Unsere IHK setzt in einer bundesweiten Aktion mit ihrem demonstrativ gekürzten Logo ein klares Zeichen gegen Spaltung und Ausgrenzung. Lesen Sie hier mehr dazu: #KeineWirtschaftOhneWir
Nr. 5719028

Antrag für Zweitschriften der Bescheinigung der Personalschulung für das Spielhallengewerbe

Für die Ausstellung von Zweitschriften ist nach aktuellem Gebührentarif eine Gebühr von zurzeit 30 Euro zu erheben. Sie erhalten von uns einen Gebührenbescheid. Nach Zahlungseingang senden wir Ihnen umgehend den angeforderten Nachweis zu.