Gepr. Meister/-in für Kraftverkehr

Geprüfte Meister für Kraftverkehr sind qualifiziert, in Betrieben unterschiedlicher Größe in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern des Personen- und Güterkraftverkehrs Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und sich auf Änderungen von Methoden und Systemen in Transport und Verkehr, auf neue Formen der Arbeitsorganisation sowie auf neue Anforderungen der Organisationsentwicklung, der Personalführung und der Personalentwicklung einzustellen sowie den organisatorisch-technischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe Berufskraftfahrer oder Berufskraftfahrerin oder Fachkraft im Fahrbetrieb oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  • in den in Nummer 1 bis 3 genannten Fällen jeweils mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.

Informationen zur Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in
  1. Grundlegende Qualifikationen,
  2. Handlungsspezifische Qualifikationen.
Grundlegende Qualifikationen
In den Grundlegenden Qualifikationen ist in folgenden Fächern zu prüfen:
  • Rechtsbewusstes Handeln,
  • Betriebswirtschaftliches Handeln,
  • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung,
  • Zusammenarbeit im Betrieb.
Hat die zu prüfende Person in nicht mehr als einem der schriftlichen Prüfungsleistungen mangelhafte Leistungen erbracht, ist eine mündliche Ergänzungsprüfung durchzuführen. Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen ist dies nicht möglich. Die Ergänzungsprüfung dauert maximal 20 Minuten pro Fach. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Prüfungsleistung zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.

Handlungsspezifische Qualifikation
In den Handlungsspezifischen Qualifikationen ist in folgenden Fächern zu prüfen:
  1. Fuhrparktechnik und Fuhrparkmanagement,
  2. Organisation und Kommunikation,
  3. Führung und Personal.
Hat die zu prüfende Person in nicht mehr als einer der beiden schriftlichen Situationsaufgaben eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, ist eine mündliche Ergänzungsprüfung abzulegen. Bei einer ungenügenden Prüfungsleistung ist dies nicht möglich. Die Ergänzungsprüfung dauert maximal 20 Minuten. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Prüfungsleistung zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.

Fachgespräch mit Präsentation

Für die mündliche Prüfung erhält die zu prüfende Person am Tag der mündlichen Prüfung vom Prüfungsausschuss eine Situationsaufgabe. Er hat 30 Minuten Zeit diese Aufgabe zu bearbeiten und seine Präsentation vorzubereiten. Für die Präsentation stehen Ihnen am Prüfungsort ein Over-Head-Projektor oder eine Dokumentenkamera, ein Flip-Chart sowie eine Meta-Plan-Wand zur Verfügung. Wenn Sie sonstige Unterlagen (z. B. Moderationskarten) benötigen, müssen Sie diese mitbringen.
Die Präsentation soll rund 15 Minuten dauern. Im anschließenden Fachgespräch soll der Prüfling Lösungsansätze für die Situationsaufgabe präsentieren und begründen und deren Grundlagen mit dem Prüfungsausschuss erörtern. Er soll die Fähigkeit nachweisen, berufliche Aufgabenstellungen und Sachverhalte analysieren und strukturieren zu können. Das Fachgespräch soll circa 30 Minuten dauern. Die Prüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt.
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungsleistungen sowie im schriftlichen und im praktischen Teil des berufs- und arbeitspädagogischen Teils mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

Der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung (AdA) muss vor Beginn der letzten Prüfungsleistung (Fachgespräch mit Präsentation) nachgewiesen werden. Der Nachweis kann mit der Anmeldung zur Prüfung hochgeladen werden.

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).

Anmeldeschluss (Eingang bei der IHK Braunschweig):

  • für Prüfungen im 1. Halbjahr: jeweils am 15. Januar des Jahres
  • für Prüfungen im 2. Halbjahr: jeweils am 01. Juli des Jahres
Prüfungsgebühr:
  • Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen: 260 €
  • Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen: 390 €
Anmeldeformular: Zusendung auf Anfrage
Weitere Informationen zu Prüfungsterminen, zugelassenen Hilfsmitteln und dem Prüfungsablauf erhalten Sie, wenn Sie hier klicken.
Stand: 14.04.2022