Gepr. Industriefachwirt/-in

Ziel der Prüfung

Der Teilnehmer soll in der Prüfung nachweisen, dass er über die Befähigung verfügt, in Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrnehmen zu können und damit die Befähigung,
den Wertschöpfungsprozess und die damit verbundenen Aufgabenstellungen zu erkennen, zu analysieren und einer zielorientierten Lösung zuzuführen Geschäftsprozesse und Projekte unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte zu bewerten, zu planen und durchzuführen sich auf veränderte Methoden und Systeme flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitzugestalten anhand einer zielorientierten Führung Geschäftsprozesse und Projekte zu gestalten und zu kontrollieren.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung in der Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" ist zuzulassen, wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung in der Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer
  • das Ablegen des Prüfungsteils "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  • im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 mindestens ein Jahr Berufspraxis und in den in Absatz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines "Geprüften Industriefachwirtes und einer "Geprüften Industriefachwirtin haben.

Qualifikationsbereiche und Gliederung der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in folgende Teilprüfungen:
I. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
  • Volks- und Betriebswirtschaft
  • Rechnungswesen
  • Recht und Steuern
  • Unternehmensführung
II. Handlungsspezifische Qualifikationen
  • Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen
  • Produktionsprozesse
  • Marketing und Vertrieb
  • Wissens- und Transfermanagement im Industrieunternehmen
  • Führung und Zusammenarbeit
Die aufgeführten Qualifikationsbereiche werden schriftlich geprüft.
Als weitere Prüfungsleistung wird innerhalb des Prüfungsteils „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ein situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation mündlich durchgeführt. Die Themenstellung der Präsentation muss sich auf mindestens zwei der Handlungsbereiche der Handlungsspezifischen Qualifikationen beziehen. Ausgehend davon soll im Fachgespräch nachgewiesen werden, dass Berufswissen in betriebstypischen Situationen angewendet werden kann.

Ergebnis der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.

Ausbildereignung

Wer den Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen” bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.

Wiederholung der Prüfung

Eine Teilprüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Einzelne Prüfungsteile können vor Abschluss des jeweiligen Prüfungsverfahrens wiederholt werden.
Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird der Prüfungsteilnehmer von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind und der Prüfungsteilnehmer sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Bestandene Prüfungsleistungen können auf Antrag einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.

Anrechnung anderer Prüfungsleistungen

Der Prüfungsteilnehmer ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die zuständige Stelle zu befreien, wenn eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt wurde und die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung innerhalb von fünf Jahren nach Bekanntgabe des Bestehens der anderweitig abgelegten Prüfung erfolgt.

Rechtsgrundlagen

Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Braunschweig und der Verordnung über die Prüfung zum Geprüften Industriefachwirt/zur Geprüften Industriefachwirtin vom 30. Juni 2010 durchgeführt.

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).

Anmeldeschluss (Eingang bei der IHK Braunschweig):

  • für Prüfungen im 1. Halbjahr: jeweils am 02. Januar des Jahres
  • für Prüfungen im 2. Halbjahr: jeweils am 01. Juli des Jahres
Prüfungsgebühr:
  • Teil 1: 260,- €
  • Teil 2: 390,- €
Weitere Informationen zu Prüfungsterminen, zugelassenen Hilfsmitteln und dem Prüfungsablauf erhalten Sie, wenn Sie hier klicken.
Stand: 14.04.2022