Gepr. Handelsfachwirt/-in
Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
Durch die Qualifikation zum/r Geprüften Handelsfachwirt/Geprüfte Handelsfachwirtin ist festzustellen, ob die notwendigen Kompetenzen vorhanden sind, um im Einzelhandel, im Groß- und Außenhandel sowie im funktionellen Handel eigenständig und verantwortlich Aufgaben der Planung, Führung, Organisation, Steuerung, Durchführung und Kontrolle handelsspezifischer Aufgaben und Sachverhalte unter Nutzung betriebs- und personalwirtschaftlicher Instrumente wahrzunehmen.
Dazu zählen insbesondere:
- Analysieren und Beurteilen der Auswirkungen handelsrelevanter Marktentwicklungen
- Erarbeiten und Umsetzen kundenorientierter und wirtschaftlicher Konzepte der Sortimentsgestaltung, Warenbeschaffung und Logistik
- Steuern von Umsatz und Ertrag mit warenwirtschaftlichen Kennzahlen
- Anwenden von Controllinginstrumenten
- Beurteilen von Finanzierungsalternativen und Vorbereiten von Entscheidungen
- Planen und Umsetzen arbeitsorganisatorischer Veränderungen
- Konzipieren, Umsetzen und Auswerten von Marketingkonzepten
- Übernehmen von Organisations- und Führungsaufgaben unter Berücksichtigung von Unternehmens- und Führungsgrundsätzen, unternehmerisches Denken und Handeln
- Wahrnehmen von Qualifizierungsaufgaben sowie Fördern der Personalentwicklung
- Durchführen und Organisieren der Berufsausbildung
- Wahrnehmen von Aufgaben des Personalmanagements
- Kooperieren mit Geschäftspartnern und internen Unternehmensbereichen, Kommunikation kunden- und dienstleistungsorientiert gestalten
- Umsetzen des Qualitätsmanagements und Fördern der Nachhaltigkeit
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Geprüfter Handelsfachwirt/Geprüfte Handelsfachwirtin".
Zulassungsvoraussetzungen
Zur ersten schriftlichen Teilprüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer oder zur Verkäuferin oder in einem anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlageristen oder zur Fachlageristin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.
Zur zweiten schriftlichen Teilprüfung ist zuzulassen, wer
- die erste schriftliche Teilprüfung abgelegt hat, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
- Die Berufspraxis muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein.
Gliederung der Prüfung
Die Gesamtprüfung beinhaltet zwei schriftlich durchzuführende Teilprüfungen und eine mündliche Teilprüfung.
Die erste schriftliche Teilprüfung gliedert sich in die Handlungsbereiche:
- Unternehmensführung und -steuerung
- Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation
Die zweite schriftliche Teilprüfung gliedert sich in die Handlungsbereiche:
- Handelsmarketing
- Beschaffung und Logistik
sowie einen der Handlungsbereiche:
- Vertriebssteuerung
- Handelslogistik
- Einkauf oder
- Außenhandel
Die beiden schriftlich durchzuführenden Teilprüfungen werden auf der Grundlage jeweils einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit daraus abgeleiteten Aufgabenstellungen durchgeführt. Die Bearbeitungszeit für die erste schriftliche Teilprüfung beträgt 240 Minuten, für die zweite schriftliche Teilprüfung 300 Minuten; hiervon sollen 180 Minuten auf die Handlungsbereiche Nummer 3. bis 6. entfallen.
Die mündliche Prüfung gliedert sich in Präsentation (15 Minuten) und situationsbezogenes Fachgespräch (20 Minuten).
Bestehen der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erbracht hat.
Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).
Anmeldeschluss (Eingang bei der IHK Braunschweig):
- für Prüfungen im 1. Halbjahr: jeweils am 02. Januar des Jahres
- für Prüfungen im 2. Halbjahr: jeweils am 01. Juli des Jahres
Prüfungsgebühr: 650,- € (Teil 1: 260,- € | Teil 2: 260,- € | Teil 3: 130,- €)
Anmeldeformular: Auf Anfrage
Weitere Informationen zu Prüfungsterminen, zugelassenen Hilfsmitteln und dem Prüfungsablauf erhalten Sie, wenn Sie hier klicken.
Stand: 14.04.2022