Gepr. Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen

Fachwirte für Versicherungen und Finanzen arbeiten in der Versicherungs- und Finanzwirtschaft in verantwortungsvollen Positionen in den Bereichen Vertriebsmanagement, Schaden- und Leitungsmanagement, Risikomanagement und in Projekten der Produktentwicklung. Zu ihren Aufgaben gehören neben der Analyse und Bewertung betrieblicher Sachverhalte auch die Durchführung von Risikoanalysen und Bedarfsermittlungen sowie die Entwicklung kundenorientierter Problemlösungsstrategien.

Ziel der Prüfung

Der Teilnehmer soll in der Prüfung nachweisen, ob die notwendigen Kompetenzen und Erfahrungen vorhanden sind, um in der Versicherungs- und Finanzwirtschaft sowie in entsprechenden Organisationseinheiten anderer Wirtschaftsunternehmen verantwortungsvolle Positionen auszuüben. Durch ein umfassendes Verständnis von Kernprozessen der Versicherungs- und Finanzwirtschaft sowie durch ausgeprägte Problemlösefähigkeiten können insbesondere folgende Aufgaben wahrgenommen werden:
  • Analyse und Bewertung betrieblicher Sachverhalte auf der Basis betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge
  • Durchführen von Risikoanalysen und Bedarfsermittlungen sowie Entwicklung kundenorientierter Problemlösungsstrategien für private und gewerbliche Risiken
  • Wahrnehmen von Führungs- und Qualifizierungsaufgaben sowie das Konzipieren und Organisieren von Projekten
  • Anstoßen der Entwicklung innovativer Produkte sowie das Mitwirken in Projekten zur Produktentwicklung
  • Wahrnehmen qualifizierter Aufgaben in einem der gewählten betrieblichen Kernprozesse Vertriebsmanagement, Risikomanagement oder Schaden-Leistungsmanagement.

Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung wird zugelassen, wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Versicherungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Die geforderte Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Fachwirtes für Versicherungen und Finanzen/einer Geprüften Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen haben.

Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in die Teile A und B, die unabhängig voneinander absolviert werden können.
Prüfungsteil A
  • Steuerung und Führung im Unternehmen
  • Marketing und Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten für Privatkunden
Prüfungsteil B
  • Personalführung, Qualifizierung und Kommunikation
  • Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte
  • Vertriebsmanagement
  • Risikomanagement
  • Schaden- und Leistungsmanagement
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt. Im Handlungsbereich „Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte” ist vom Prüfungsteilnehmer ein Qualifikationsschwerpunkt auszuwählen. Aus den Handlungsbereichen „Vertriebsmanagement”, „Risikomanagement” sowie „Schaden- und Leistungsmanagement” ist vom Prüfungsteilnehmer ebenfalls ein Handlungsbereich auszuwählen.
Die mündliche Prüfung gliedert sich in zwei Teile. Im ersten Teil der mündlichen Prüfung soll in einer Gesprächssimulation (Rollenspiel) mit anschließendem Fachgespräch sowie einer Präsentation nachgewiesen werden, betriebsbezogen und situationsgerecht mit Kunden und Mitarbeitern zu kommunizieren, Mitarbeiter zu führen sowie Moderations- und Präsentationstechniken einsetzen zu können. Der zweite Teil der mündlichen Prüfung besteht aus einem Fachgespräch.

Ergebnis der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen schriftlichen Prüfungsleistungen und in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.

Ausbildereignung

Wer die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/zur Geprüften Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.

Wiederholung der Prüfung

Prüfungsteile, die nicht bestanden sind, können zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von einzelnen Prüfungsleistungen befreit werden, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind. Eine solche Anrechnung ist nur möglich, wenn sich der Teilnehmer innerhalb von zwei Jahren nach der nicht bestandenen Prüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet.
Bestandene Prüfungsleistungen können auf Antrag einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.

Rechtsgrundlagen

Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Braunschweig und der bundesweiten Verordnung für die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/zur Geprüften Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen vom 26. August 2008 durchgeführt.

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).

Anmeldeschluss (Eingang bei der IHK Braunschweig):

  • für Prüfungen im 1. Halbjahr: jeweils am 02. Januar des Jahres
  • für Prüfungen im 2. Halbjahr: jeweils am 01. Juli des Jahres
Prüfungsgebühr:
  • Teil A: 260,- €
  • Teil B: 390,- €
Anmeldeformular: Auf Anfrage
Weitere Informationen zu Prüfungsterminen, zugelassenen Hilfsmitteln und dem Prüfungsablauf erhalten Sie, wenn Sie hier klicken.
Stand: 14.04.2022