Gepr. Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen
Fachwirte und Fachwirtinnen im Gesundheits- und Sozialwesen übernehmen Leitungsfunktionen und Managementaufgaben in Einrichtungen und Organisationen des Gesundheits- und Sozialwesens. Hauptsächlich arbeiten sie bei Organisationen, Institutionen und Verbänden des Gesundheits- und Sozialwesens, in Einrichtungen wie Jugend- oder Altenwohnheimen sowie Pflegeheimen, bei ambulanten sozialen Diensten und sozialen Beratungsstellen oder in Krankenhäusern, Reha- und Kureinrichtungen und bei Krankentransport- und Rettungsdiensten. Außerdem sind Fachwirte und Fachwirtinnen im Gesundheits- und Sozialwesen in Gesundheitsämtern, bei Sozialversicherungsträgern oder im Versicherungsgewerbe tätig.
Ziel der Prüfung
Der Teilnehmer soll in der Prüfung nachweisen, dass er über die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen verfügt, um in verschiedenen Bereichen und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens eigenständig komplexe fachliche und verantwortliche Aufgaben der Planung, Führung, Organisation und Kontrolle unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente auszuüben. Die Qualifikation umfasst die Befähigung, den Dienstleistungsprozess auch als Wertschöpfungsprozess zu verstehen und eigenverantwortlich personal- und betriebswirtschaftliche Aufgaben- und Problemstellungen unter Beachtung umfassender Qualitätsmanagementmaßnahmen einer zielgerichteten Lösung zuzuführen. Neue Strategien, Strukturen, Systeme, Prozesse oder Verhaltensweisen sind in der Organisation umzusetzen. Auszubildende, Mitarbeiter und Teams sollen geleitet und motiviert werden. Ferner ist nachzuweisen, dass zur Gestaltung eines anforderungsgerechten Dienstleistungsprozesses die Möglichkeiten von interdisziplinärer Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie multiprofessioneller Teamarbeit erkannt und genutzt werden. Bei der Steuerung und Optimierung aller betrieblichen Vorgänge sind wirtschaftliche und rechtliche sowie soziale, ökologische und ethische Grundsätze zu beachten und regionale, nationale und internationale Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Hierzu gehören insbesondere:
- Planen, Organisieren, Steuern, Überwachen und Optimieren betrieblicher Prozesse
- Beschaffen, Führen und Entwickeln von Personal sowie Qualifizierung der Mitarbeiter durch Aus- und Weiterbildung
- Lenken der Kommunikationsprozesse und Gestalten von internen sowie externen Schnittstellen
- Erfassen von Leistungserstellungsprozessen, Ermitteln, Interpretieren und Beurteilen von steuerungsrelevanten Daten sowie Einsetzen von Steuerungsinstrumenten
- Entwickeln und Ausgestalten von Unternehmenszielen und -strategien, Vorbereiten und Umsetzen unternehmerischer Entscheidungen
- Vorbereiten der Finanz- und Investitionsplanung, Entwickeln und Umsetzen von Finanzierungs- und Investitionskonzepten
- Steuern und Optimieren von Qualitätsmanagementprozessen
- Planen, Organisieren, Koordinieren, Überwachen und Evaluieren von Projekten
- Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen
Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder
- ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach insgesamt eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder
- insgesamt eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den unter 1. genannten Aufgaben haben. Dabei werden auch ehrenamtliche Tätigkeiten berücksichtigt. Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Sie finden Ihren Zulassungsantrag unter Downloads in der rechten Servicespalte.
Qualifikationsbereiche und Gliederung der Prüfung
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt, sie bezieht sich auf folgende Handlungsbereiche:
- Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
- Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
- Gestalten von Schnittstellen und Projekten
- Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
- Führen und Entwickeln von Personal
- Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen
Die aufgeführten Handlungsbereiche werden auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei aufeinander abgestimmten Aufgabenstellungen schriftlich geprüft. Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die mündliche Prüfung durchgeführt. Diese gliedert sich in Präsentation und Fachgespräch. Die Themenstellung muss sich auf den Handlungsbereich „Führen und Entwickeln von Personal“ und auf einen weiteren frei wählbaren Handlungsbereich beziehen.
Ergebnis der Prüfung
Die schriftliche und die mündliche Prüfung werden jeweils gesondert bewertet. Die Prüfung ist bestanden, wenn sowohl in der schriftlichen als auch in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Mit bestandener Prüfung ist der Prüfungsteilnehmer vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsprüfung befreit.
Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
Der Prüfungsteilnehmer kann auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile befreit werden, wenn eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt wurde und die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung innerhalb von fünf Jahren nach der Bekanntgabe des Bestehens der anderen Prüfung erfolgt.
Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von einzelnen Prüfungsleistungen befreit werden, in denen der Prüfungsausschuss mindestens ausreichende Leistungen festgestellt hat. Eine solche Anrechnung ist jedoch nur möglich, wenn sich der Prüfungsteilnehmer innerhalb von zwei Jahren nach der nicht bestandenen Erstprüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Auf Antrag kann auch eine bestandene Prüfungsleistung einmal wiederholt werden.
Rechtsgrundlagen
Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt / Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen und der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen durchgeführt.
Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).
Anmeldeschluss (Eingang bei der IHK Braunschweig):
- für Prüfungen im 1. Halbjahr: jeweils am 02. Januar des Jahres
- für Prüfungen im 2. Halbjahr: jeweils am 01. Juli des Jahres
Prüfungsgebühr: 390 €
Weitere Informationen zu Prüfungsterminen, zugelassenen Hilfsmitteln und dem Prüfungsablauf erhalten Sie, wenn Sie hier klicken.
Stand: 14.04.2022