Zusatzqualifikation Europakaufmann/-frau

Die Zusatzqualifikation Europakauffrau / Europakaufmann ist ein Angebot für Schülerinnen und Schüler mit einem kaufmännischen Berufsausbildungsverhältnis.
Die Schülerinnen und Schüler werden gezielt mit den Themen und Aufgaben des Außenhandels vertraut gemacht und intensivieren ihre berufsbezogenen Sprachkenntnisse in zwei europäischen Fremdsprachen. Außerdem erweitern sie ihre Computerkenntnisse und erwerben den international anerkannten Europäischen Computerführerschein (ECDL).
Grundsätzlich ist die Ausbildung zur Europakauffrau/ zum Europakaufmann Ausbildungsberuf übergreifend.
Die Voraussetzungen zur Zulassung für die Zusatzqualifikation Europakaufmann/-frau sind:
  • eine Vorbereitung auf die Prüfung "Internationale Geschäftsprozesse" (Teilnahmebescheinigung der Schule) mit mind. 160 Unterrichtseinheiten im Prüfungsbereich "Internationale Geschäftsprozesse" ergänzend zum regulären Berufsschulunterricht besucht haben,
  • ein Sprachenzertifikat in einer europäischen Fremdsprache in mindestens der Niveaustufe B1 oder vergleichbare Leistungen (z.B. das KMK-Fremdsprachenzertifikat in Englisch in der Niveaustufe B1 ("Threshold"))
  • ein europäisches Sprachenzertifikat (z.B. TELC) in einer zweiten europäischen Fremdsprache in mindestens der Niveaustufe A2 oder vergleichbare Leistungen,
  • den Europäischen Computerführerschein "ECDL-Start"
  • insgesamt mindestens drei Wochen Auslandspraktikum im Rahmen der dualen Berufsausbildung inklusive Praktikumsbericht nachweisen.
Prüfungstermine: In der Regel jährlich am 1. Freitag im Dezember
Anmeldeschluss: Jeweils am 1. Oktober
Prüfungsordnung mit Zulassungsvoraussetzungen: Siehe Downloads
Prüfungsgebühr: 130 €
Anmeldeformular: Auf Anfrage
Coronabedingte geänderte Zulassungsvoraussetzungen:
Ein bewegendes ist nach wie vor die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Auswirkungen auf das gesamte Prüfungswesen. Auch die Zusatzqualifikation Europakaufleute ist davon betroffen, da die Zulassungsvoraussetzungen zum derzeitigen Zeitpunkt nicht vollständig erfüllbar sind. Daher hat sich die IHK Braunschweig für folgendes Vorgehen entschieden:
Das Praktikum als Grundvoraussetzung um die Zulassung zur Prüfung zu erlangen, wird auch in 2022 nicht als zwingend vorgeschrieben abzulegen sein.