Gepr. Bilanzbuchhalter/-in - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung
Ziel der Prüfung
ist der Nachweis der notwendigen Qualifikationen, unter anderem die folgenden Aufgaben eigenständig und verantwortlich wahrnehmen zu können.
- Gewährleisten der Organisation und Funktion des kaufmännischen Rechnungswesens für Unternehmen und Institutionen unterschiedlicher Art und in diesem Zusammenhang die Führung von Mitarbeiter/innen
- Erstellen von Jahresabschlüssen nach nationalem Recht
- Steuerrecht in den wesentlichen betrieblich relevanten Steuerarten anwenden
- Die wesentlichen Regelungen der International Financial Reporting Standards und der International Accounting Standards mit den entsprechenden nationalen Rechtsnormen vergleichen
- Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden
- Das Zahlenwerk für Planungs- und Kontrollentscheidungen auswerten und interpretieren
- Ein internes Kontrollsystem in der Organisation und im Finanz- und Rechnungswesen sicherstellen
- Finanzwirtschaftliche Vorgänge planen und abwickeln
- Mitarbeiter/innen führen sowie deren berufliche Entwicklung fördern, Nachwuchskräfte ausbilden, Teamarbeit und Projektmanagement umsetzen
- Berufsausbildung organisieren und durchführen
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren,
2. einen der folgenden Abschlüsse:
a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c und Nummer 3 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Gliederung der Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Prüfungsteil
I. Schriftlicher Prüfungsteil
Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage einer Beschreibung einer betrieblichen Situation durchgeführt und besteht aus drei unter Aufsicht zu bearbeitenden Aufgabenstellungen. Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Aufgabenstellung 240 Minuten.
II. Mündlicher Prüfungsteil
Die mündliche Prüfung besteht aus einer Präsentation und einem anschließenden Fachgespräch. Der Prüfungsteilnehmer wählt selbst ein Thema für die Präsentation aus, das aus dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ stammt.
Ergebnis der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils die schriftliche und die mündliche Prüfung mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden sind. Aus der Bewertung der schriftlichen Prüfung und aus der Bewertung der mündlichen Prüfung wird das arithmetische Mittel gebildet, anhand dessen die Gesamtnote festgestellt wird.
Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene schriftliche oder nicht bestandene mündliche Prüfung kann zweimal wiederholt werden. In der mündlichen Wiederholungsprüfung kann der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin von den schriftlichen Prüfungsleistungen befreit werden, wenn die in der vorangegangenen schriftlichen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind und der Prüfungsteilnehmer sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung angemeldet hat.
Bestandene Prüfungsleistungen können auf Antrag einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.
Rechtsgrundlagen
Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Braunschweig und der bundesweiten Verordnung über die Prüfung Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin vom 26. Oktober 2015 durchgeführt.
Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).
Anmeldeschluss (Eingang bei der IHK Braunschweig):
- für Prüfungen im 1. Halbjahr: jeweils am 02. Januar des Jahres
- für Prüfungen im 2. Halbjahr: jeweils am 01. Juli des Jahres
Prüfungsgebühr:
- schriftlicher Prüfungsteil: 260,- €
- mündlicher Prüfungsteil: 390,- €
Anpassungsfortbildungsabschluss “Gepr. Bilanzbuchhalter/-in International”
Prüfungsgebühr: 390,00 Euro
Anmeldeformular: Zusendung auf Anfrage
Weitere Informationen zu Prüfungsterminen, zugelassenen Hilfsmitteln und dem Prüfungsablauf erhalten Sie, wenn Sie hier klicken.
Stand: 14.04.2022