Ausbildereignungsprüfung

Ziel der Ausbildung

Der Prüfungsteilnehmer soll in der Prüfung die Fähigkeit zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Ausbildung nachweisen.

Bundeseinheitliche Termine der schriftlichen Prüfungen
Jeweils am 1. Dienstag eines jeden Monats, der nicht auf einen Feiertag fällt. Anmeldeschluss ist 6 Wochen vor Prüfungstermin. In den Sommerferien finden keine Prüfungen statt.
Termine der praktischen Prüfungen: In der Regel im gleichen Monat mit der schriftlichen Prüfung.
Prüfungsgebühr: 210 €, praktischer Teil 50%
Anmeldeformular: Zusendung auf Anfrage
Bitte beachten Sie die Download-Angebote unter “Weitere Informationen”.
Wichtiger Hinweis für künftige Ausbilderinnen und Ausbilder:
Eine Tätigkeit als Ausbilderin oder Ausbilder kann nur aufgenommen werden, wenn neben der bestandenen Ausbilder-Eignungsprüfung auch die fachliche Eignung zum Ausbilden im Sinne des § 30 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz vorliegt. Dafür ist eine bestandene Berufsabschlussprüfung oder eine bestandene Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung und eine angemessene einschlägige Berufspraxis nach Beendigung der Berufsausbildung bzw. des Studiums erforderlich. Bei Fragen zur fachlichen Eignung wenden Sie sich bitte an die Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater Ihrer IHK.
Rahmenlehrpläne und weitere Informationen zu den einzelnen Ausbildungsberufen finden Sie auf der Homepage des Bundesinstitutes für Berufsbildung.

Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
  • Ausbildung durchführen und
  • Ausbildung abschließen.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
In der schriftlichen Prüfung werden aus allen Handlungsfeldern fallbezogene Aufgaben in programmierter Form (multiple choice) gestellt.
Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt höchstens 30 Minuten.
Für den praktischen Teil wählt der Prüfungsteilnehmer eine berufstypische Ausbildungssituation aus. Das Thema muss berufsbezogen und so ausgewählt sein, dass die Ausbildungssituation in einer Zeit von maximal 15 Minuten präsentiert oder durchgeführt werden kann. Der Prüfungsteilnehmer entscheidet sich für die Präsentation einer Ausbildungssituation oder führt die Ausbildungssituation praktisch durch.
Das anschließende Fachgespräch dauert maximal 15 Minuten, in diesem hat der Prüfungsteilnehmer die Kriterien für die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation zu begründen.
Benötigte Hilfsmittel müssen vom Prüfungsteilnehmer selbst ausgewählt und mitgebracht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die praktische Prüfung in den Räumen der IHK stattfindet und keine Werkstätten zur Verfügung stehen.
Bis zur praktischen Prüfung muss der Prüfungsteilnehmer ein Konzept ausarbeiten, das stichwortartig den Inhalt der Ausbildungssituation und die Zielangabe umreißt.

Ergebnis der Prüfung

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Prüfungsleistung im schriftlichen und im praktischen Teil. Die Prüfung ist bestanden, wenn im schriftlichen und im praktischen Teil der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte) erbracht sind.

Wiederholung der Prüfung

Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von der Prüfung in einem der beiden Prüfungsteile befreit werden, wenn er darin in einer vorangegangenen Prüfung mindestens 50 von 100 Punkten erreicht hat und sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung anmeldet.

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).

Hinweise zum praktischen Prüfungsteil

Der Teilnehmer hat dem Prüfungsausschuss ein schriftliches Konzept zu der gewählten Ausbildungssituation vorzulegen, das zum Beispiel die Beschreibung der Ausgangssituation, eine Beschreibung und Analyse der Aufgaben-/Problemstellung, die Zielformulierung sowie Lösungsalternativen und eine Begründung der gewählten Vorgehensweise enthält. Das Konzept und die Erklärung über die selbstständige Anfertigung ist dem Prüfungsausschuss am Tag der praktischen Prüfung in dreifacher gehefteter Ausfertigung vorzulegen.
In dem sich an die Präsentation/Durchführung anschließenden Fachgespräch soll der Prüfungsteilnehmer zeigen, dass er die gewählte Situation in Gesamtzusammenhänge einordnen und Hintergründe erläutern kann.
Präsentation einer Ausbildungssituation
Es handelt sich um eine theoretische Darstellung des methodisch/ didaktischen Konzepts einer Ausbildungssituation. Die Prüfer dürfen bei der Präsentation nicht mit einbezogen werden.
Beispiele:
  • Gestaltung eines Lernprozesses zu konkreten Lernzielen
  • Einweisung von Ausbildungsbeauftragten
  • Abstimmung eines gemeinsamen Projekts mit der Berufsschule
  • Einführung eines neuen Ausbildungsberufes im Betrieb
  • Planung eines Ausbildungsabschnittes
  • Auswahl einer betrieblichen Aufgabe als Lernprojekt
  • Gespräch über ein konkretes Fehlverhalten eines Auszubildenden
Dabei soll der Prüfungsteilnehmer auf folgendes achten:
  • Sachlogische, geordnete und strukturierte Darstellung eines methodisch, didaktischen Konzepts
  • Sicheres und überzeugendes Auftreten
  • Verständliche und flüssige Ausdrucksweise
  • Sicherer und fachgerechter Umgang mit den eingesetzten Medien
Mögliche Bewertungskriterien für die Präsentation:
  • Eröffnung, Vorstellung des Prüfungsteilnehmers
  • Darstellung der Ausbildungssituation
  • Aufgabenstellung und Analyse
  • Zielformulierung
  • Handlungsalternativen/Darstellen der gewählten Vorgehensweise mit Begründung
  • Medieneinsatz, Umgang mit Medien (selbst verwendete und geplante für die Aufgabenstellung)
  • Zeitlicher Rahmen
  • Stimmigkeit des didaktisch, methodischen Konzepts über die Vorgehensweise

Praktische Durchführung einer Ausbildungssituation

Zur praktischen Durchführung einer Ausbildungssituation kann der jeweilige Prüfungsort Auskunft über die Durchführung der Prüfung geben.
Eventuell benötigte Hilfsmittel müssen vom Teilnehmer selbst ausgewählt und mitgebracht werden (je nach gewählter Ausbildungssituation).
  • Gesprächseröffnung
  • Motivation des Auszubildenden
  • Darstellung der Ausgangssituation
  • Aufgabenstellung und Analyse
  • Zielformulierung
  • Didaktisch, methodische Umsetzung mit Begründung
  • Medieneinsatz
  • Zeitlicher Rahmen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Situative Gesprächsführung
  • Motivation
  • Ermittlung von Vorkenntnissen
  • Fragetechnik
  • Blickkontakt, Auftreten, Mimik, Gestik
  • Gewählte Methode(n)
  • Lernzielkontrolle
  • Visualisierungstechniken
  • Lernhilfen
  • Verständlichkeit/Anschaulichkeit
  • Transfer
  • Sachliche Richtigkeit
  • Praxisnähe
  • Datenschutz/Unfallverhütung/ Hygienevorschriften

Fachgespräch

Der Prüfungsteilnehmer hat die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation zu erläutern (§ 4 Abs. 3 AEVO)
  • Problemerfassung/Problemanalyse
  • Zielorientierung bzw. Zielformulierung
  • Lösungsalternativen und Begründung der gewählten Lösung
  • Bezug zur Ausbildungsordnung
  • Praxisorientierung
  • Berufs- und arbeitspädagogische Kompetenz
  • Einordnung in gesetzliche Rahmenbedingungen (wie BBiG, JArbSchG, Ausbildungsordnung, Ausbildungsrahmenplan)
Weitere Informationen zu Prüfungsterminen, zugelassenen Hilfsmitteln und dem Prüfungsablauf erhalten Sie, wenn Sie hier klicken.
Stand: 14.04.2022