Gestreckte Abschlussprüfung Gießereimechaniker

Informationen für Ausbildungsbetriebe und Prüfungsausschüsse

Zum 1. August 2015 wurde die Ausbildungsordnung der Gießereimechaniker/-in in Kraft gesetzt. Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Die Abschlussprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2. Die Abschlussprüfung Teil 1 soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden, Teil 2 am Ende der Berufsausbildung. Die Gießereimechaniker/-innen erlernen im ersten Ausbildungsjahr Inhalte aus der Metallgrundbildung. In Folge werden dann schwerpunktübergreifende Inhalte vermittelt. Mit einem Zeitanteil von einem Ausbildungshalbjahr erfolgt die Spezialisierung in sechs Schwerpunkte:
  • Handformguss
  • Maschinenformguss
  • Druck- und Kokillenguss
  • Feinguss
  • Schmelzbetrieb oder
  • Kernherstellung
Die Ausbildungsinhalte müssen handlungsbezogen und am betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozess orientiert vermittelt werden.

Informationen zur Abschlussprüfung Teil 2

Teil 2 der Abschlussprüfung
Kundenauftrag:
  • Variante 1: Betrieblicher Auftrag oder
  • Variante 2: praktische Aufgabe
  • Auftrags- und Fertigungsplanung
  • Gussstückherstellung
  • Wirtschafts- und Sozialkunde
Prüfungsvariante 1 - Betrieblicher Auftrag:
Der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag vorbereiten, durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren. Nach der Durchführung und Dokumentation wird mit ihm ein auftragsbezogenes Fachgespräch geführt. Vor der Vorbereitung und Durchführung des betrieblichen Auftrages haben die Auszubildenden dem Prüfungsausschuss die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen. Die Prüfungszeit beträgt für den betrieblichen Auftrag 15 bis 18 Stunden und für das Fachgespräch höchstens 30 Minuten.
Den Antrag für die betriebliche Arbeitsaufgabe können Sie hier online stellen bzw. als Prüfer Einsicht in die gestellten Arbeitsaufträge nehmen.
Prüfungsvariante 2 - praktische Aufgabe:
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe, die einem betrieblichen Auftrag entspricht, vorbereiten und durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Die Prüfungszeit für die Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Arbeitsaufgabe beträgt insgesamt 14 Stunden. Dabei entfallen auf die Durchführung und Dokumentation der Arbeitsaufgabe 6 Stunden; innerhalb dieser Zeit dauert das situative Fachgespräch max. 20 Minuten.
Zu dem aktuellen Prüfungstermin gelangen Sie hier.

Elektronische Prüfungsabwicklung in der Ausbildung

Die Antragsabgabe und Dokumentation erfolgt papierlos über die Internetseite der IHK.
Für das Einloggen erhält der Ausbildungsbetrieb von der Industrie- und Handelskammer Braunschweig nach der Anmeldung zur Abschlussprüfung die Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) für jeden Prüfungsbewerber per Post. Diese müssen umgehend dem Prüfling ausgehändigt werden. Nach dem ersten Einloggen wird vom Prüfungsbewerber und vom zuständigen Ausbilder die E-Mailadresse erfragt. Die angegebene E-Mailadresse muss immer verfügbar sein, da Prüfungsbewerber und Ausbilder alle Informationen bezüglich des betrieblichen Auftrags per E-Mail erhalten.
Außerdem ist die Dokumentation in gedruckter Form bei der Industrie- und Handelskammer, Brabandtstr. 11, 38100 Braunschweig bis spätestens zum Stichtag einzureichen (das Datum des Poststempels zählt).
Die Anzahl (1-fach) der einzureichenden Dokumentationen und den Abgabetermin entnehmen Sie bitte Ihrer Genehmigungsemail.

Hinweise zur Dokumentation

1. Reihenfolge der Dokumente/Anlagen für die Dokumentation

  1. Genehmigter Antrag mit Wasserzeichen (Bitte keine selbsterstellten Deckblätter benutzen!)
  2. Dokumentation
  3. Eidesstattliche Erklärung

2. Deckblatt

2.1 Inhaltsverzeichnis (Gliederung) und eventuell ein Abkürzungsverzeichnis
2.2 Text mit Anlage
2.3 Quellenverzeichnis

zu 2 Deckblatt

Das Deckblatt ist mit folgenden Inhalten zu füllen:
  • Titel des betrieblichen Auftrages
  • Prüflingsnummer
  • Name und Adresse des Prüflings
  • Name und Adresse des Ausbildungsbetriebes
  • Name und Tel.-Nr. des/der Paten/Patin für den Arbeitsauftrag
  • Datum und Unterschrift des Prüflings und des/der Paten/Patin für den Arbeitsauftrag

zu 2.2 Text mit Anlage

  • Im Textteil soll der Ausgangszustand und der angestrebte Zielzustand enthalten sein sowie die Beschreibung der technischen, organisatorischen und zeitlichen Vorgaben unter Berück-sichtigung von Information, Planung, Durchführung und Kontrolle.
  • Drei Seiten (mit Anlage max. 20 Seiten) dürfen nicht überstiegen werden. Nicht mitgerechnet werden dabei Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis und Literaturverzeichnis. So weit Nachweise, tabellarische Übersichten, Berechnungen, Protokolle und Bedienungsanleitungen für das unmittelbare Verständnis des Textes nicht erforderlich sind oder aufgrund ihrer Komplexität das Verständnis erschweren, sind diese in der Anlage dem Text beizufügen.
  • Werden im Text nicht allgemein bekannte Abkürzungen verwendet, ist nach dem Inhaltsverzeichnis ein Abkürzungsverzeichnis einzufügen.
  • Übernommene Tabellen, Texte und Abbildungen sind mit Quellenangaben zu versehen.

3) Format und Heftung

  • Zeilenabstand: 1,5-zeilig
  • Schrift: Arial
  • Schriftgröße: 10 Punkte – 12 Punkte
  • Papierformat: DIN A4
  • Linker Rand: 2 cm
  • Rechter Rand: 3 – 5 cm
  • Seitennummerierung: ab Textseite fortlaufend, mit 1 beginnend
  • Heftung: nur auf Heftstreifen mit der gelochten Seite nach außen keine Schnellhefter oder Mappen!
ACHTUNG: Der genehmigte Antrag (mit Wasserzeichen), die Dokumentation mit Anhängen und die Eidesstattliche Erklärung muss in eine Datei zusammengefasst werden.
Die PDF- Datei darf nicht größer als 4 MB sein. Die gedruckte Version der Dokumentation muss mit der PDF- Datei übereinstimmen!

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